Also einfach eine zweite Achsen unterzuschrauben, um einen TandemAnhänger daraus zu machen, ist nicht so einfach:
- zulässiges Gesamtgewicht hängt nicht nur von der Achse ab. Für die Erhöhung des Gesamtgewichtes ist eine Freigabe durch den Hersteller erforderlich. dazu muss geprüft werden, auf wieviel kg Rahmen, Deichsel, Auflaufeinrichtung ausgelegt sind. Zudem sind im Rahmen vermutlich gar keine Bohrungen für eine zweite Achse vorhanden. Den Rahmen einfach anzubohren ist nicht empfehlenswert, da dann in der Regel die Zulassung erlischt, sofern keine Freigabe vorliegt.
- Bei aktuell 1500 kg wäre bei Erhöhung des zul. Ges. Gew. auf alle Fälle eine neue Auflaufeinrichtung erforderlich - bedeutet wieder Zusatzkosten.
- Bei gleichbleibendem Gesamtgewicht wäre der Anhänger viel zu hart gefedert. Beim zul. Ges. Gew. von 1500 kg ist der Anhänger mit zwei Achsen dann auf 3000 kg gefedert - also knüppelhart.
- Sollte trotz aller auftretenden Umstände der Umbau doch gemacht werden, muss das Ganze dann auch erstmal durch den TÜV gebracht werden.