Beiträge von jac1211

    Vielen Dank für die zahlreichen Wortmeldungen.

    Mich ärgert nur, dass den TÜV die StVZO nicht interessiert, und dass der Autokonstrukteur den Nachweis bringen soll, warum das Auto schwerer ist als in der Zulassungsbescheinigung steht.

    Kann ein TÜV-Prüfer einfach nach seiner Laune oder seiner Unkenntnis handeln :?:  

    Ich muss mich als Bürger auch nach Paragrafen und Gesetzten richten.

    Warum sitzen beim TÜV Leute, die die Paragrafen nicht kennen und Autobesitzern das Leben schwer machen.

    Ich bin enttäuscht, dass man immer wieder abgewimmelt wird ohne richtige Begründung. :confused:

    Oder sind es Leute, die keine Entscheidung treffen wollen?

    Hallo,

    Mein Problem ist, dass ich einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2000 kg besitze und laut Fahrzeugschein (Wohnwagen) 100 km/h im Gespann fahren darf, wenn das Zugfahrzeug (mein Mercedes) ein Leergewicht von mind. 2000 kg wiegt.

    Im Zulassungsbescheinigung vom Mercedes steht Leergewicht 1955 kg (Fehlt also 45 Kg)

    Ich war also beim TÜV Geislingen, dort den PKW im leeren Zustand mit 90 % Tankfüllung auf einer geeichten Waage wiegen lassen, die Waage hat gezeigt 2060 Kg.

    Der TÜV-Prüfer hat keine Bescheinigung geben wollen, er hat gesagt, Mercedes soll erst sagen, warum das Auto mehr wiegt als im Zulassungsbescheinigung steht.

    Hat jemand Erfahrung, wie soll ich weiter machen?

    Vielen Dank für eure Ratschläge.