Beiträge von AkkuTender

    Für die Anhängelast zählt immer die tatsächliche Masse des Anhängers, nicht die zG.

    Da hat der TÜV auch nichts abzulehnen.


    Du kannst jeden Anhänger anhängen so lange das Tatsächliche Gewicht des Anhängers die maximale Anhängelast nicht überschreitet


    Das sind gute Nachrichten! Danke. :)



    Allerdings wird es bei ungebremsten Anhängern eingeschränkt:


    So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt.

    (ADAC Motorwelt 11/96)

    Dein Smartwurd aber eine erlaubte Anhängelast eingetragen haben.

    Und die ist gerne mal kleiner als der D-Wert (der Anhängekupplung?) ergibt.

    Nachdem ich eine Anhängerkupplung als Zubehörteil erworben und montiert hatte, wurde diese vom TÜV abgenommen und als Anhängelast 300kg eingetragen. Das wurde von mir reklamiert und um die Stützlast ( 30kg ) korrigiert/erweitert. Das wurde so aber nicht in die neue Zulassungsbescheinigung Teil1 eingetragen, sondern so wie in der Anlage (siehe unten).


    Diese Anhängerkupplung habe ich an den Smart montiert, um einen Fahrradträger "vernünftig" an den Smart zu montieren. Ansonsten wäre das bei dem Cabrio eine sehr vermurkste Lösung geworden. Alleine der fummelige An- und Abbau. Dann kam von mir der Wunsch dazu, meinen kleinen Anhänger damit auch zu ziehen. Der hat ein Leergewicht von ca. 150 kg und eine zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg.


    @ Rower: Das wurde vom TÜV abgelehnt. Zitat." Es zählt das zul.-Ges.-Gewicht von 750kg. und somit nicht zulässig. Ich darf nicht einmal den Anhänger leer mit dem Smart ziehen.


    Smart 450 Teil1a.jpg

    BTW:


    Durch die, für mich lehrreiche, Diskussion hier im Thread, habe ich festgestellt, dass ich bei Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts auf 370 kg reduziere, den Anhänger + UL-Flieger mit meinem kleinen Smart 450 cdi Cabrio ziehen darf (Der SWAN120 Anhänger hat z.B. zul-Ges.Gew. = 340kg).


    Smart 450:

    + Leergewicht : 815 kg

    + D-Wert : 2,53

    ergibt eine Anhängelast von 377 kg!


    So langsam kommt Freude auf. :)

    Welches Ultraleichtflugzeug hast du da ? Das Gewicht, incl. Anhänger kommt mir sehr niedrig vor !?

    Nee, das stimmt schon. Es ist ein UL aus der 120kg-Klasse, DVLL. D.h., 120kg Leergewicht*. Siehe auch : AVI Aircraft - SWAN 120 SW. Der dort angebotene Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 340 kg. Ich hatte hier 400kg angegeben*.


    Ich selber beabsichtige aber einen gängigen offenen Hänger entspr. zu modifizieren. Dieser ungebremste Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg. Der Hänger wird nur minimal beladen. Zubehör und Anbauteile usw. werden im Hochdachkombi ( T-Klasse, nicht T-Modell) verstaut. Damit wird das Zugfahrzeug schwerer und der Hänger entlastet.



    *) Es ist im Gespräch, das Leergewicht auf 150kg zu erhöhen.


    EmbeddedImage.jpg

    Moin. Ich habe ein Zugfahrzeug mit einem Leergewicht von 1.707 kg (MB T-180). Dafür plane ich einen Anhänger für ein Ultraleichtflugzeug. Anhänger und Flugzeug ergeben ein Gesamtgewicht von max. 400kg. Für dieses Gespann wünsche ich die 100km/h Zulassung. Der Anhänger hat aber "leider" ein Maximalgewicht von 750kg. Bei 0,3 x 1.707 ergeben sich aber nur eine Anhängelast von 512kg@100km/h. Wenn jetzt das Maximalgewicht des Anhängers auf 500kg heruntergesetzt werden würde, müssten doch die Voraussetzungen für die 100km/h-Zulassung erfüllt sein?


    Mache ich da Denkfehler? Ist die Heruntersetzung der Max-Gewichtes vom Anhänger von 750Kg auf 500kg möglich?


    Besten Dank.

    Moin,

    ließ dir mal das PDF unten auf der Seite durch.

    Ich sehe da wenig Chancen für dich das zugelassen zu bekommen.

    Zumindest nicht wirtschaftlich. Könnte in eine Bauteilgeprüftarie ausarten.

    Unterhalte dich auch mal mit einem TÜV Prüfer. Am besten mit einem der sich mit Anhängern auskennt und an selbstbauten interessiert ist. Und nicht mit einem Paragraphenreiter.

    Danke. Ja, so denke ich auch.

    Moin.

    Ich bin neu hier im Forum, habe mich schön des Öfteren mit Anhängern und Heckträgern beschäftigt und diverse Modifikationen an diesen vollzogen. Sowohl an größeren Fahrzeugen (SUVs) als auch ein Kleinfahrzeugen (Smart fortwo).

    Häufig stand ich vor der Frage: Anhänger oder Träger? Der Anhänger ist oft zu groß, der Träger oft zu klein. Die Lösung wäre ein Einspuranhänger. Ein Einradanhänger ohne Gelenk/Kugelkopfkupplung zwischen Fahrzeug und Hänger. Siehe Beispielfoto.


    Mit diesem abgestützten Heckträger kommen ein paar ungeprüfte Vorteile hoch:


    01. Das Fahrzeug wird nicht länger als ein obere Mittelklassefahrzeug.

    02. Passt auf normale Parkflächen.

    03. Im Parkhaus erlaubt.

    04. Kein "Anhängerrangieren" notwendig.

    05. Kein Anhängerführerschein nötig.

    06. Ggf. kein TÜV.

    07. Ggf. keine Steuer.

    08. Ggf. keine Versicherung.

    09. Geringeres Gewicht.

    10. Im Windschatten, Spritersparnis.

    12. Weniger Gesamtwiderstand.

    13. Spritersparnis.

    14. usw.


    Die o.a. Punkte dienen nur der Erklärung und sollen einen groben Einblick in das Thema geben.


    Diese Einradanhänger hat es in den 50er bis 70er Jahren gegeben. Im Netzt sind einige Beispiele zu finden. Ich bin der Meinung, dass der Kleinwagen in Zukunft aus vielerlei Gründen eine gute Zukunft hat. Auch im eAutomotive-Bereich. Da als Range-Extender für eMobile. Ebenso als Einkaufskorb im urbanen Bereich. Usw..


    Ich selber möchte mir für meinen Smart 450 solch einen Tender herstellen. Eine professionelle Fertigung ist gesichert, die Konstruktion soweit abgeschlossen.


    einradanhaenger-an-einem-auto.jpg


    Das Foto ist nur ein Musterbeispiel und soll nur das Prinzip und die feste Ankopplung an das Fahrzeug aufzeigen. Das Rad ist geschleppt.



    Ich habe aber keine Erfahrung mit der gesetzlichen Begleitung und der Abnahme/Zulassung. Da hoffe ich auf Unterstützung. :)


    Besten Dank.