Beiträge von Skilla

    Muss nicht sein, es würde auch ohne Stoßdämpfer eine 100km/h Regelung geben. Dann aber Faktor 0,3 (wie ungebremst). Macht allerdings wenig sinn.

    Ein Anhänger der mitbremst macht schon Sinn, vor allem bei mind. 100km/h. Aber ich denke du meinst diese zusätzliche Regelung für auflaufgebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer. Das ist typisch für Deutschland, aber auch irgendwie nachvollziehbar.

    Abend Hängerfreunde!


    Ich bin der Neue. Stell mich kurz vor. Daniel BJ. & EZ. 09.1978, aktueller Zulassungskreis IK. ;)


    Bin seid diesem Jahr im April stolzer Besitzer eines Stema HP401, EZ 09.1990. Hatte ihn von einem Arbeitskollegen sehr günstig abgekauft. Hatte dann bis zu meinem diesjährigen Ostseeurlaub genug Zeit den HP zu revidieren & zu pimpen!


    Nun zu Spector78 seinem Anliegen, Zwecks der Stützlast. Diese ist in 1. Linie vom Zugmaul des Hänger abhängig.

    Bei meiner Hängerzulassung Teil I steht Feld Nr. 13 leer. Ob das Feld nun ausgefüllt sein muß, oder nicht, dies Frage müsste man mal klären, oder auch nicht.


    Zul.Teil-I.jpg nicht.