Moin,
Es ist schon ein paar Monate her, da war ich beim TÜV. Ich dachte, ich melde mich mal zurück mit dem Ergebnis.
Man kann nicht sagen, dass die sich keine Mühe gemacht haben: Zeitweise waren drei Ingenieure am diskutieren bzw. Bücher wälzen.
Zu den Fragen:
- Ich nehme an, für so einen Umbau braucht man eine Vollabnahme nach § 21, weil sich Leermasse und Abmessungen ändern?
Ja, wegen Leermasse und Höhe.
- Gibt es eine Kategorie, vergleichbar mit Anhänger offener Kasten oder Anhänger KfZ-Transport, die für ein nacktes Fahrgestell anwendbar ist? Oder ist das nicht relevant?
Das war der Grund, weshalb die drei Jungs am diskutieren und Bücher wälzen waren: In welcher Kategorie muss das eingeordnet werden? Letzendlich stellte sich die Frage aber als irrelevant heraus, weil mein Anhänger als nacktes Fahrgestell zu wenig Steifigkeit haben würde. Plattform, bei der die Bodenplatte das Fahrgestell aussteift, wäre aber möglich, und daruf haben wir uns dann geeinigt.
- Von original 165R1 zu 165/70R13:
Ich brauchte eine Bremszuordnungsberechnung von Stema. Die hat mir Stema zuerst nicht ausstellen wollen, später dann aber doch geliefert.
- Bzgl. Ladung: Werden Flügelmuttern bzw. -schrauben von den AaS. für die Befestigung von Ladung akzeptiert?
Flügelmuttern bzw. -schrauben wurden nicht akzeptiert. Akzeptabel wären aber Twistlocks, die Kipplager von Gerhard, Spannverschlüsse mit Positionierungsbolzen sowie ganz normale Spannbänder.
Inzwischen haben sich aber die Pläne geändert, weil wir nach Frankreich umziehen werden und es erstmal fraglich ist, ob ein derart umgebauter Anhänger dort auch zugelassen werden kann. So bleibt der Anhänger erstmal, wie er ist. Ich danke euch für’s mitdenken und die Vorschläge.
Ciao, Kai