Beiträge von Josch

    Guten Morgen,


    danke erstmal für die Antworten.

    Ich werde die Tage mal mit meinem Anhänger, den ich umbauen will, zum TÜV fahren und fragen was möglich ist.

    Die ungebremsten Anssems BSX Hänger und einige SYMA Modell haben verschweißte V Deichseln, warum sollte das nicht auch mit einem Vierkantrohr gehen? Damit wäre ich flexibler bei meinem Vorhaben.

    Wenn ich etwas interessantes rausfinde werde ich es hier posten.


    VG

    Josch

    Hallo Zusammen,


    ich habe mal eine Frage an die Selbstbauspezialisten, bezüglich der Deichsel, bzw. dem Zugrohr für einen ungebremsten selbstgebauten Anhänger.

    In einer Anleitung lese ich, dass das Zugrohr, bzw. die Deichsel ein Typenschild haben muss, es sei denn das Teil ist mit dem Aufbau verschweißt.

    Ein Vierkant Zugrohr zum Beispiel 60x60x3 mit Typenschild, Kugelkupplung, Auflagebock und Klemmschale für die Achse kostet ca. 200 Euro.

    Wenn ich jetzt ein Vierkantrohr 60x60x3 als Meterware kaufe, kostet ein 2m langes Stück ca. 35 Euro. Wenn ich das jetzt fest mit dem Aufbau verschweiße, ist das dann in Ordnung? Einige Anhängerhersteller haben ja auch V Deichseln fest mit dem Aufbau verschweißt, einige nutzen Rohrdeichseln mit Typenschild? Was ist hier erlaubt und was nicht?


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    VG

    Josch

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Eine Frage stellt sich mir aber noch in dem Zusammenhang.

    Zählt beim Anhänger das tatsächliche oder das zulässige Gesamtgewicht um 100 fahren zu dürfen.

    Das tatsächliche Gewicht eines ungebremsten Anhängers könnte ja bei zum Beispiel 300kg liegen. Darf ich dann 100 fahren wenn alle Bedingungen an PKW und Anhänger erfüllt werden und der PKW nur 1000kg leer wiegt? (1000kg x 0,3 = 300kg)


    Wenn ich hier noch eine Antwort drauf bekommen könnte, hätte ich alles verstanden.


    Danke schonmal und VG

    Josch

    Hallo Zusammen,


    über die 100kmh Zulassung wurde ja schon viel geschrieben, allerdings ist mir eine Thema nicht wirklich klar und ich kann auch nirgends etwas dazu finden.

    Wenn ein Anhänger eine 100kmh Zulassung hat, bedeutet das, dass das Zugfahrzeug ABS haben muss um 100 fahren zu dürfen.

    Heißt das ich darf einen 100kmh Anhänger mit einem Auto ziehen welches kein ABS hat, wenn ich dann nur noch 80kmh fahre, oder heißt das ich darf den 100kmh Anhänger garnicht mehr mit einem Auto ohne ABS ziehen?

    Das Gleich gilt für das Gewicht. Wenn ich einen ungebremsten Anhänger mit 600kg zulGG habe, bedeutet das, dass mein Zugfahrzeug 2000kg leer wiegen muss, damit ich 100kmh fahren darf.

    Heißt das jetzt ich darf den Anhänger auch noch mit einem PKW ziehen, der nur 1400kg wiegt, wenn ich dann nur 80kmh fahre, oder darf ich den Anhänger garnicht an ein 1400kg Auto hängen und bewegen?


    Vielen Dank für Eure Antworten!


    VG

    Josch