Ok, danke für die Hinweise.
Ich habe ja tatsächlich 2 angemeldete Wohnsitze, so dass ich hoffe, dass dies die Grundlage für die hiesige Zuständigkeit in NRW sein kann.
Ok, danke für die Hinweise.
Ich habe ja tatsächlich 2 angemeldete Wohnsitze, so dass ich hoffe, dass dies die Grundlage für die hiesige Zuständigkeit in NRW sein kann.
„is nur die frage ob sie wollen„
Ist das tatsächlich von Willkür abhängig - und nicht von Vorschriften/Vorgaben/Richtlinien?!?
Bevor ich da Kontakt aufnehme, hätte ich natürlich gern eine klare Argumentationsgrundlage ;-)).
Das macht Mut, danke!
Danke für die prompte Antwort!
Ja, das klingt schlüssig.
Ich habe mir gerade überlegt, trotzdem mal bei der zuständigen Zulassungsstelle in NRW anzurufen und konkret nachzufragen.
Vielleicht geht es - wegen der vorhandenen Meldeanschrift - ja doch.
Ich berichte.
Moin!
Ich habe einen Transportanhänger mit Hamburger Kennzeichen,
für den ich eine 100er-Zulassung benötige.
Die technischen Voraussetzungen sind erfüllt,
die Abnahme soll in NRW erfolgen.
Bekomme ich bei einer Zulassungsstelle in NRW den gesiegelten 100er-Aufkleber
für ein in HH zugelassenes Fahrzeug?
Meldeadresse ist sowohl in HH (Haupt-) als auch in NRW (Nebenwohnsitz).
Ich bin z. Zt. so/zu selten in HH um das dort über die Bühne zu bringen.
Danke & schönen Sonntag!