Beiträge von gblauel

    Die zulässigen Abmessungen für Fahrzeuge und deren Ladung sind im §22(4) StVO geregelt. Wenn nötig (also z.B. bei Dunkelheit (§17 Abs.1) ist mind. Eine rote Leuchte an der Stelle des Fähnchens, nicht höher als 150cm über der Fahrbahn anzubringen, und zusätzlich mind. ein Rückstrahler, nicht höher als 90cm über der Fahrbahn.
    Lampe und Reflektor sind bei einem Fahrzeug vorhanden. Allerdings wird es u.U. schwierig die Höhe von max. 90cm für den Reflektor einzuhalten. Wenn „normale“ Fahrzeuge verladen werden sollen, kommt das aber meist auch nicht in Frage, denn das ein verladenes Fahrzeug, welches mit der Hinterachse noch auf dem Anhänger steht, einen Überhang von mehr als einem Meter hat, ist eher selten.
    Sofern die o.g. Bedingungen erfüllt sind, reicht die Beleuchtung des verladenen Fahrzeuges also aus.



    Ich habe an dieser Stelle noch einen Nachtrag zu #15, wo mir ein kleiner Fehler unterlaufen ist:
    Die Vorspannkraft der Ratsche ist nicht FC sondern STF!!!

    Hallo Leute,


    das Thema Ladungssicherung ist zumindest beim gewerblichen Güterverkehr eine ganz heiße Nummer.
    Die Thematik ist dermaßen komplex, wie man welche Ladung mit welchen Ladungssicherungsmitteln sichert, dass sie sich hier sicherlich nicht ausreichend Diskutieren läßt. Da in diesem Forum überwiegend PKW-Anhänger eingesetzt werden, sind die Möglichkeiten der Sicherung auch eingeschränkter als bei LKWs. Für uns kommen meist Zurrgurte zur Anwendung.
    Dabei ist zu beachten, dass diese nach DIN zugelassen sind. Halten wird auch der aus dem Baumarkt, aber bei einer ernsten Kontrolle werden diese als nicht vorhanden gewertet. Wichtig ist, dass beim Niederzurren nicht der LC-Wert von z.B. 5000Kg gilt, sondern die Vorspannkraft der Ratsche (FC z.B. 450Kg).
    Eine Last von 1000Kg muss also theoretisch mit 3x5t-Spanngurt Niedergezurrt werden. Theoretisch deshalb, weil noch die Reibung zwischen Ladung und Ladefläche ja nach Beschaffenheit (Holz, Metall...) eingerechnet werden muss. Es empfiehlt sich wenn Möglich Antirutschmatten zu verwenden, die haben den Besten Reibwert von Faktor 0,8.
    Auch noch Superwichtig, gerade bei Holzbalken und Stangen: Beim Niederzurren werden NUR die äußeren Kanthölzer ausreichend gesichert. Die in der Mitte können nach vorne rausrutschen. Darum muss bei solchen Gütern nach vorne ein Formschluß hergestellt werden, d.H. die Ladung muss an einer Stirnwand anliegen und darf nicht über die Kante der Ladebordwand ragen.
    Es gibt noch viele andere Möglichkeiten für eine Sachgerechte Sicherung, wenn es konkrete Fragen gibt schreibt ne Mail. Beantworte ich gerne.


    Gerald