Huhu zusammen.
Tut mit Leid das es so lange gedauert hat.
Bilder klappt irgendwie nicht. Ich versuche das am Dienstag per Laptop nochmal.
Zum Gewicht :
Der Anhänger ist für seine Größe und sein zulässig Gesamtgewicht der leichteste Plattform Anhänger den ich gefunden habe.
Da ich mit meinem Führerschein und mit meinem Auto nur 2t anhängen darf, war das Leergewicht natürlich entscheidend.
Es ist selbstverständlich richtig, das wenn ich Teile anbaue, der Anhänger schwerer wird.
Hätte ich allerdings ein Humbauer in der Größe gekauft, hätte der Spaß ohne Anbauteile schon 600 kg gewogen.
Mein Eduard wiegt jetzt mit Alurampen, Fallstützen, 6x LED Scheinwerfer, Staubox, Kugelkopf/Spanngurtaufrolller
alles zusammen 495kg.
Das noch zu montierende Ersatzrad, die Alurampen und die abnehmbare elektrische Seilwinde müssen dann leider, wenn eine überladung droht abgenommen und in den Kombi geschmissen werden. Mach ich jetzt aktuell ja auch, da ich noch keine entsprechenden Halterungen habe.
Aber ich hätte schon gerne die Möglichkeit alles am Anhänger befestigt zu können.
Mein Hobby ist das fahren im Gelände/Offroadpark mit meinem kleinen Suzuki Samurai. Der hat ein Gewicht (gewogen) von 1250 kg und das ist zu 80 Prozent der Hauptgrund für die Anschaffung des Anhängers.
Hätte ich jetzt beispielsweise den Anhänger so bestellt wie ich ihn gekauft habe, also mit all dem was ich jetzt auf gezählt hatte, minus dem Kugelkopf/Gurtwickler (weil selbstgebaut) hätte im Fahrzeugschein ein Leergewicht von glaube 505 kg gestanden.
+
Dann habe ich ja auch noch die 30cm Bordwände + die 4 Eckrungen dazu gekauft.
Diese mit in den Fahrzeugschein rein, und das eingetragene Leergewicht wäre dann bei 586 kg gewesen.
Das wollte ich alles nicht. Weil wenn ich jetzt beispielsweise einen Pkw transportiere, der ein Leergewicht von 1500kg hat und im Anhänger steht ein Leergewicht von 586kg, dann hätte ich immer ewig lange zu erklären, das er das in diesem Falle jetzt nicht wiegt, da die Bordwände fehlen und Rampen, Seilwinde und Ersatzrad im Kofferraum liegt.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Übrigens habe ich mich auch informiert :
Sollte der Anhänger XY eine Zuladung von genau 1500kg (laut Fahrzeugschein) haben und ihr stellt ein PKW oder ein Gegenstand drauf, dessen Eingengewicht durch Fahrzeugpapiere oder einem Typenschild /Plakette mit genau 1500kg bescheinigt wird, ihr es dann aufladet und in eine Kontrolle kommt, bei der sich durch das Wiegen heraus stellt das Beides in Kombination zusammen auf einmal dann 2340 kg schwer ist, so könnt ihr nicht belangt werden.
Begründet ist das mit der Tatsache das man ein Gewicht nicht schätzen kann und auch nicht die grundsätzliche Pflicht besteht, sich mit einem Wiegevorgang ab zu sichern.
Wenn man laut Typenschild oder laut Fahrzeugschein das Objekt hätte theoretisch laden dürfen, dann ist das soweit erstmal kein Problem.
Das selbe gilt nicht nur für das Gewicht.
Wenn man, keine Ahnung, beispielsweise jetzt ein Kajak kauft, das laut Bootspapiere oder was auch immer besagt, es ist 5,50m lang und deine Ladefläche ist 5m, sollte das Teil hinten nur 50cm raus stehen. Wenn es aber nun 70cm sind und du hättest eine Fahne dran machen müssen, kann dir niemand was, weil du keine Schuld hast, wenn der Hersteller das nicht so genau nimmt.
Du selbst kannst in erster Linie nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil du in der Lage bist zu beweisen, das du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast.
Im Falle einer Überladung von den besagten 2340kg beispielsweise ist es dann zwar so, das du wahrscheinlich nicht weiter fahren darfst. Aber belangen mit einer Strafe können sie dich nicht. Weil es gesetzlich nicht die Pflicht gibt sich selbst wiegen zu müssen. Wenn die Papiere ein Gewicht bescheinigen, ist juristisch von diesem auch aus zu gehen.
Ich weiß das das oft getan wird, würde man jedoch Einspruch gegen das Bußgeld erheben wird dann schnell der Sachverhalt aufgehoben. Da dort dann festgestellt wird, das die Strafe vor kein Bestand hätte.
Und sind wir ehrlich, die Polizei weiß nun mal auch nicht alles.
Genau so interessant:
Jeder Anhänger der Breiter als 1,60m ist braucht Begrenzungsleuchten, die nach vorn Abstrahlen.
Im nächsten Absatz steht dann,
Vordere Begrenzungsleuchten sind nicht erforderlich, wenn der Anhänger nicht über die Breite des Zugfahrzeugs hinaus ragt.
Ergo, die Leuchten vorn aus gemacht.
Warum? - weil nur ich mit meinem Anhänger fahre und ich nur dieses eine Auto verwende.
Mein Auto ist breiter wie der Anhänger.
Darauf gekommen bin ich, weil diese nach vorn leuchtenden Lichter zwar schick aussehen, jedoch eine absolute Katastrophe sind beim Rückwärtsfahren. Wirklich Furchtbar. Du siehst im dunkel nichts im Rückspiegel.
Nun sind sie aus und nichts blendet mehr.
Übrigens noch zum Kran kurz, dieser wird nicht fest montiert, er soll wie die Seilwinde Werkzeuglos montiert und demontiert werden können.
Eigengewicht wird hier bei etwa 100kg liegen und hebt max 900kg. Also so ein typischer ebay-Kran halt.
Und wenn hier jemand schon mal Rampen, Kran und Ersatzrad an seinem Anhänger selbst montiert hat, darf mir gerne seine link oder Bilder zukommen lassen.
Ich bin über Gedankenanstöße sehr dankbar.
Wünsche euch eine Stressfreie Woche.