moin,
Ist zwar das wichtigste bereits gesagt, aber zur Eingangsfrage des TE sei noch gesagt, dass bei nur "B" das zulässige gesamtgewicht des Anhängers nicht über der erlaubten Anhängelast des Zugfahrzeuges liegen darf (in deinem Fall dürftes du eh nur einen Anhänger mit max 1600kg ZGG)
Lg
Ulli