Beiträge von boje

    Moin in die Runde,


    ich habe am Montag beim örtlichen Straßenverkehrsamt angerufen. Eine sehr zuvorkommende Mitarbeiterin bat mich nach Schilderung des Sachverhalts um die Zusendung des gescannten alten FZ-Briefs nebst allen verfügbaren Unterlagen zur Prüfung.

    Nach 11 Minuten kam die Antwortmail von einer weiteren Mitarbeiterin: Eine HU reicht, die Vollabnahme ist nicht erforderlich.

    Um zur Prüforganisation zu fahren brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen.


    Also alles Bestens und eine definitive Aussage mit der ich Handeln kann.


    Vielen Dank an alle, die mich auf den richtigen Weg gebracht haben!


    LG Boje

    Nein, bei einer anderen Prüfstation war ich noch nicht.

    Inzwischen habe ich aber eine Antwort aus dem TÜV-Headquarter-Nord bekommen:


    vielen Dank für Ihre Nachricht. Es gibt hier teilweise unterschiedliche Verfahrensweisen bei den Regionen. Wahrscheinlich ist eine Vollabnahme erforderlich, weil der Wohnwagen über 7 Jahre abgemeldet war. Bitte wenden Sie sich zunächst mit den kompletten Fahrzeugunterlagen an die Zulassungsstelle beim Straßenverkehrsamt, was genau für die Zulassung Ihres Fahrzeuges benötigt wird.


    Also werde ich in der kommenden Woche zuerst einmal beim Straßenverkehrsamt anrufen.




    Hallo in die Runde und vielen Dank bisher für eure Einschätzungen und Fakten.


    Um Licht in die Sache zu bringen, habe ich gestern auch eine Mail mit dem den Sachverhalt an den TÜV-Nord geschickt. Die Antwort steht noch aus.

    Ich bin mir nicht sicher, ob die Ingenieure hier vor Ort die richtige Antwort kennen. Es scheint ja nicht so häufig vorzukommen.


    Wenn ich das richtig deute, muss ich ne §21 machen, wenn keine Daten zu dem WW mehr vorliegen. Denn nach den vielen Jahren ist der Anhänger aus dem zentralen Fahrzeugregister ja definitiv raus.

    Reichen hierzu die Daten aus dem alten Brief nicht aus? Schließlich ist die Nummer der ABE für den WW mit Datum im Brief vermerkt.


    Viele Grüße Boje

    Eben nicht:

    War heute mit dem ungebremsten zur HU bei der KÜS und hab die Frau Ingenieur genau darauf angesprochen:

    Sie müssen zum TÜV, wenn der WW länger als 7 Jahre abgemeldet ist können wir keine HU machen, dann muss beim TÜV eine Vollabnahme gemacht werden.

    Also was ist richtig und wo kann man es nachlesen?

    NEIN, WENN ALLE Papiere vorhanden sind, Schein und Brief, wird 'ne normale HU gemacht. Egal ob der 5 oder 50 Jahre abgemeldet war...

    Das mit der Vollabnahme wurde vor Jahren schon gekippt.

    Einzig wenn Schein und/oder Brief fehlen, brauchts 'ne Vollabnahme...

    Moin,

    dieses Thema betrifft mich gerade selbst akut:

    Ich habe einen gebrauchten Wohnwagen Ez. 06.1985 gekauft, der seit 12.1987 stillgelegt ist.

    Ich habe den Fz-Brief mit der grünen Abmeldebescheinigung.

    Vor 1,5 Jahren habe ich den WW mit roten Kennzeichen vom Stellplatz zu mir überführt und instandgesetzt.

    Nun möchte ich den Anhänger wieder zulassen, also brauche ich zuerst eine bestandene HU.


    Wo kann ich das entsprechende Gesetz finden, aus dem hervorgeht, das die normale HU ausreichend ist?


    Gruß Boje