Moin. Vielleicht hilft es, wenn ich es hier reinschreibe. Anhänger in den Niederlanden gekauft, in Deutschland zugelassen und anschließend auf den Niederlanden abgeholt.
Zuerst habe ich ein Beratungsgespräch bei der Hamburger Verkehrsbehörde gehabt. Dabei kam heraus: nötig sind der Kaufvertrag, das COC Dokument und eine Erklärung des holländischen Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt. Etwa so:
Der Anhänger mit der Chassisnummer XXXX wurde für Herrn/Frau XYZ als Neufahrzeug produziert. Das Fahrzeug wurde zu keinem Zeitpunkt in den Niederlanden oder im Ausland für den Straßenverkehr durch die Straßenverkehrsbehörden zugelassen. Es erfolgte für den Anhänger auch keine Kurzzulassung.
Damit konnte ich den Wagen zulassen, obwohl er noch in den Niederlanden beim Händler stand und konnte den Anhänger mit den erhaltenen Kennzeichen selbst abholen.