Beiträge von Mopedopa

    Der Satz mit dem "unspezifischen Forum" war absolut nicht böse gemeint.

    Die meisten Foren sind halt ganz speziell auf einen Hersteller oder einen Typ festgelegt.

    Als Beispiel verschiedene Motorradforen.

    Wenn ich z.B. eine Frage zu meiner Honda Transalp in einem Forum stelle, was sich ganz allgemein mit Motorrädern beschäftigt, ist die Trefferquote in der Regel nicht so hoch, als wenn ich die Frage in einem Forum stelle, das sich ausschließlich mit der Transalp beschäftigt.

    Daher bitte das Wort "unspezifisch" nicht falsch verstehen.

    Ist nicht negativ!


    Ich habe auch absolutes Verständnis für die Tüvprüfer.

    Die machen auch nur ihren Job, aber mich wundert es schon, das etliche Prüfer verschiedene Herangehensweisen haben.


    Sei es drum. Ich werde meine "Würstchenbude", wie meine Frau den Hänger bereits nennt, nächstes Jahr schon irgendwie angemeldet bekommen.


    Sei es über den aufwendigeren Weg.......

    .... mit PKW nach Koblenz reinquälen, Parkplatz suchen, auf der ZS die Beine in den Bauch stehen...... ca. 50 €

    .... wieder nach Hause, Schilder dran, wieder nach Koblenz für die Ablastung zum TÜV..... nochmal ca. 50 €

    .... wieder zur ZS (siehe oben) nochmal ca. 50 € für die Änderung.

    Macht etwa 150 € und einen ganzen Tag auf Achse....


    Oder auf die einfache Art.....

    .... mit PKW zum TÜV, von dort aus direkt zur ZS, Heim und fertig.

    Abgesehen von 50 € Ersparnis ( zwei schöne, neue Stützen für den Hänger) hab ich noch viel von einem wertvollen Urlaubstag übrig.... :)

    Madde

    Das ist ja genial. Vielen Dank.

    Jetzt muss ich erst mal (bitte nicht lachen) rausbekommen, wie ich eine PN schreibe......


    @Mani

    Nee. Hab nur Schein, Brief und TÜV Gutachten bekommen :(

    Wegen einer Wartungsanleitung und Bedienungsanleitung habe ich Brenderup schon angeschrieben, aber die haben sich seit 2 Wochen nicht gemeldet.

    Nabend.


    Ich bin etwas verwirrt.

    Habe mir ja einen gebrauchten Kofferanhänger von Brenderup gekauft.

    Da die Pellen schon 9 Jahre auf dem Buckel haben, wusste ich ja schon, dass ich vor der Zulassung im nächsten Jahr Neue brauche, um die 100er Zulassung zu halten.

    Jetzt hab ich aber bemerkt, das in den Papieren folgende Reifendimensionen steht: 185/70R13

    Verbaut sind aber 195/70R14

    Der Hänger wurde vor 9 Jahren erstmalig zugelassen. Da die Reifen genau so alt sind, gehe ich jetzt mal davon aus, dass sie bereits 4 mal ohne Probleme über den TÜV gerollt sind.

    Müsste da in den Papieren nicht die 195 er eingetragen sein?

    Letzter TÜV war im Mai 2018. Ohne Beanstandung.

    Ich will mir jetzt nicht was falsches aufziehen lassen, um dann beim TÜV gesagt zu bekommen : Ätschibätsch..... nix TÜV.

    Ich habe die Firma Brenderup bereits angeschrieben, ob da eine Reifenfreigabe exestiert, aber die haben sich bisher (2Wochen) noch nicht gemeldet.

    Der Vorbesitzer (4. Besitzer) sagte, das die beim Kauf schon drauf waren, und der TÜV im Mai nichts beanstandet hätte, ausser, das er jetzt nur 80 kmh fahren dürfte, bis neue Reifen drauf seien .

    Beste Grüsse,

    Stefan

    Wow.

    Ich bin begeistert. So viele Antworten in so kurzer Zeit hätte ich in einem unspezifischen Forum, in dem es ganz allgemein um Anhänger geht nicht erwartet.

    Vielen Dank schon mal.


    Auf wie viel ich den Anhänger ablasten muss, werde ich wie geschrieben erst wissen, wenn mein Auto geliefert wurde und ich die Gewichtsangaben in den Papieren schwarz auf weiss vor mir habe.

    Die Zahlen, die ich geschrieben hatte, waren nur Schätzwerte meinerseits.

    Klar, ich werde ihn natürlich nur so weit ablasten, wie es nötig sein wird, aber wie erwähnt, komme ich mit 400 bis 450 kg Zuladung LOCKER hin.

    Betten mit Alugestell, Kunststoffschränke, 16 kg Beistellzelt, 2 Fahrräder, Aussenküche, Klamotten und ein paar Kleinteile. Das war's auch schon fast. Also noch viel Luft.

    Bisher waren die meisten Teile in meinem Bus (Opel Vivaro) verbaut. Wenn ich die etwas modifiziert habe, kann ich das meiste auch in den Hänger integrieren und weiterverwenden.


    Der Sandero hat ESP (er hat die absolute Vollausstattung), aber ob das ESP auch Gespannrelewant ist, konnte ich bisher nicht rausbekommen. Ich denke aber nicht, da das Fahrzeug ja nicht unbedingt auf Anhängerbetrieb ausgelegt ist. :)


    Über die Kernfrage, ob der Hänger für eine Ablastung vorgeführt werden soll/muss, wurde aber bisher noch nicht viel geschrieben.

    Hat niemand ausser Jens damit mal mit Erfahrung gemacht, bzw. weiss jemand, wo ich was in den TÜV Vorschriften finden kann?

    Die wissen nämlich oft selbst nicht, wie manche Abläufe von statten gehen. Erlebe ich alle 2 Jahre, wenn eins meiner Motorräder getüvt werden soll. Da muss ich die Jungs jedes mal aufs neue drauf hinweisen ( hohe CO2 Werte aber von Suzuki gibt da Ausnahmereglungen)


    Ich denke, man sollte vor einem TÜVbesuch schon vorher immer gut informiert sein, dann hat man schon die halbe Miete. ;-))


    Beste Grüsse und einen schönen 1. Advent,

    Stefan

    Hallo an alle.


    Freue mich, bald auch ein "Anhängerzieher" zu sein. :-))


    Ich habe mir einen gebrauchten Kofferanhänger (mit Stehhöhe) der Firma Brenderup/Thule, 100ér Zulassung zugelegt.


    Dieser soll über den Winter zu einem modularen Schlafanhänger ausgebaut

    werden, damit ich beim Campen was kuscheliges habe.


    ZGG. des Hängers liegt bei 1300 Kg.

    Mein neues Auto hat aber nur ein Leergewicht von ca. 1100 kg (kann es noch nicht genau sagen, da das FZ, ein Dacia Sandero, erst Mitte

    Dezember geliefert wird)

    Anhängelast so um 1150 Kg.


    So wird das mit der 100èr Zulassung allerdings nix. (zGG Hänger darf ja nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs)


    Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als eine Ablastung auf 1000 Kg zGG., wenn ich 100 Kmh Fahren möchte.


    Sind dann immer noch 510 Kg

    Zuladung, die reichen mir völlig aus.


    Jetzt zu meiner ersten, eigentlichen Frage:


    Muss das Fahrzeug selbst für eine ABlastung auch beim TÜV vorgeführt werden, oder langen da nur die Papiere mit der aktuellen HU?


    Für eine AUFlastung ist es klar, dass der TÜV den Hänger sehen möchte, aber bei einer ABlastung (ohne technische Änderung) müsste doch eigentlich keine Begutachtung

    erfolgen, oder?

    Ich hatte mal irgendwo was dazu gelesen, finde es aber nicht mehr.


    Hintergrund:

    Der Hänger ist abgemeldet.

    Somit müsste ich, wenn er vorgeführt werden muss, also erst Zulassen (mit 1300Kg),


    dann zum TÜV um die Änderung (1000Kg) bestätigen zu lassen,


    und dann nochmal zur Zulassungsstelle Ummelden auf 1000Kg.


    Ganz schön stressig (und kostspielig).


    Hat da jemand Erfahrung?


    Beste Grüsse,

    Stefan