Habe jetzt erstmal keine Fahrwerksdämpfer vorgesehen. Wäre aber noch mit Montage hinter dem Rad möglich. Knott Achsen Federn ohnehin nicht so viel, habe ich mir sagen lassen. Von daher weiss ich nicht, ob da eine Dämpfung beim Ausfedern notwendig ist. Ich montiere ohnehin vorm Verzinken einmal und mache eine kurze Probefahrt. Dann werde ich es schon merken
Beiträge von Showtime
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Den Unterring des KLK werden wir eventuell nochmals mit 4 Knaggen aus QR 60/40/4 unterfüttern, dann ist die Kugellaufbahn nahezu 100%ig unterfüttert.
Entscheide ich ich spontan, wenn der Rahmen für den Drehschemel geschweisst ist. Diverse Knaggen und Knotenbleche sind nicht im Modell modelliert.
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Hallo
na das ist doch mal ne gute Nachricht, ich habs ja schon immer gesagt nur die wenigsten habens geglaubt
zur Federung, ich hab auch nur so um die 8 cm, mit den alten Achsen waren es sogar nur 5 und das hat immer gereicht
willst du ihn als 2 Achser bauen?, dann schaffst eh niemals 100% überlast, weil eh 1800er Achsen brauchst
ich würde ihn aber immer als Dreiachser bauen, hast nen kürzeren Radstand, er läuft dadurch noch weniger in die Kurve rein
und du hast mehr Reserven, drei mal 1300 kg kommst normal nie an die 100% Last hin, außer du hast was total hecklastiges
und bei 6m läuft er weniger weit in die Kurve rein als ein 4 m Tandem
dein Rahmen mußt aber anders bauen, der Drehkranz muß stabil unter und überbaut werden, dort dürfen keinerlei Verwindungskräfte auftreten
der Rahmen darüber und der Fahrschemel müßen das vom Drehkranz abhalten
hier mal wie ich das damals gemacht hab
Orange, der eigentliche Rahmen
Violet, massiver U-Stahl Viereck der Drehkranz aufnimmt
rot, auch U Profil für Fahrschemel
Gruß Mani
Habe den Drehschemel nochmal etwas geändert. Hat mir so auch nicht gefallen.
Ich tüftel zur Zeit noch ein Wenig. Es gibt ja immer 1000 Möglichkeiten etwas umzusetzen.
In der Regel konstruieren wir die Rahmen für die Unterwagen aus IPE oder IPB Profilen. Wäre allerdings beim 3-Tonner etwas überdimensioniert.
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Ich weiss noch nicht genau, wie das genau geht - der 5. Prüfer hat schmunzelnd gesagt: "Klar kann ich sowas abnehmen - die sind doch nicht verboten"
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Moin!
Da wir jetzt endlich entsprechende Rückmeldung vom TÜV haben, dass nach wie vor neue Drehschemel zugelassen werden und wir auch endlich einen Prüfer haben, der sich auskennt, haben wir mal ein Bisschen angefangen zu konstruieren.
Wie viel Luft lasst ihr zum Einfedern? Das ist mein erstes Fahrzeug mit Gummifederachsen. Komme eigentlich aus dem NFZ Bereich (über 12t) und habe da wenig Erfahrungswerte. Knott sagt unter Volllast 52mm und unter doppelter Volllast 80-90mm. Dann müssten 110mm doch dicke reichen, wenn noch ein Kotflügel reingefummelt wird, oder?
Anbei mal ein erster Entwurf. ist aber noch nicht die Endversion...
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Die Konstruktion von Knott weiss auch nicht, wie und wo das noch geht, aber sie wissen, dass es noch einige Hersteller gibt, die definitv neue Drehschemel mit Einzelabnahme losschicken.
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Hallo,
in Hessen gehen hier bei Abnahmen und allen anderen was mit TÜV zu tun hat die Uhren anders.
In Marburg Biedenkopf sitzt eine zentrale Prüfstelle für alles was ausser der Norm ist. Diese Zulassungsstelle die alle "Sondergutachten Z.B Oldtimer, Jungtimer, Einzelabnahmen etc. nach Abnahme durch die Prüforganisation nochmals gegenprüft und auch Gutachten oder eben erteilte Genehmigungen
rückgänig macht und den Prüfern die die Gutachten erstellt haben richtig Ärger machen.
Ein guter Freund von mir sammelt Oldtimer der Marke Citrön und läßt seine Fahrzeuge erst in NRW herrichten, dort auch die Gutachten erstellen und zulassen.
Danach meldet er seinen Oldtimer nur noch um, er wohnt in der Nähe von Marburg und wir haben schon des öfteren Kopfschüttelnd bei Ihn im Büro gesessen und über die geschimpft.
Versuch es doch mal links rheinisch oder in der entgegen gesetzten Richtung Weiss-Blaue Landesgrenze ob Dir dort ein Prüfer das Teil abnimmt, dort dann über einen Bekannten der dort wohnt zulassen und zum Schluß nur noch ummelden.
Vielleicht geht es so herum?
Ich war schon linksrheinisch beim TÜV.
Die Marburger wollen am Liebsten gar nichts zulassen, was nicht mit COC Papier kommt. Deshalb gibt es ja auch in Hessen so gut wie keine Spezialfahrzeugbauer mehr. Die kriegen hier auch Alles klein mit ihrer Bürokratie.
Wenn ich nicht bald zu einem Ergebnis komme, wird es halt ein 0815 Tandem und fertig. Dann bauen wir eben nichts Schönes, Raffiniertes mit Schnick Schnack. Arschlecken...
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ist sie eben nicht
verbindlich ist sie nur wenn Du ein COC haben willst, oder mehrere gleiche Fahrzeuge zulassen willst,
für rein nationale Zulassungen und Einzelfahrzeuge ist immer noch der 21er gültig
Quelle TÜV Süd
Nochmal vielen Dank für Deinen Beistand.
Aber jeder Prüfer zog sich darauf zurück, dass §21 eben nur noch in den von Dir zitierten Fällen (wieder Zulassung etc.) greift. Bei NEUzulassungen aber §13 EG-FGV greift.
ZitatEin Antrag nach § 13 EG-FGV ist zu stellen, wenn es sich um die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (u. a. PKW, Wohnmobile), N (u. a. LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) handelt.
In allen anderen Fällen ist ein Antrag nach § 21 StVZO zu stellen.
Quelle: https://www.marburg-biedenkopf…n-betriebserlaubnisse.php
Ich bin ja Deiner Meinung. Aber darauf beriefen sich bisher sämtliche Prüfer.
Wie gesagt, 2 gute Männer haben schon gesagt: "Bringen Sie uns ein aktuelles Gutachten und die Zulassung von so einem Drehschemel, dann ziehen wir das mit Ihnen durch"
War schon drafu und dran, die zuständige Behörde in Marburg anzuruen. Allerdings möchte ich dort keine schlafenden Hunde wecken.
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Na das wäre doch der Mann, der mir da Auskunft geben kann.
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Nabend,
Soooo
Alles gut überstanden und ohne Mängel durchgewunken worden.
Die Mängelliste sollte ich mir im Kopf speichern. Dadurch ist die Gebühr für die Nachuntersuchung entfallen. Abnahme war laut tüv heute ohne Mängel. Das fand ich schwer in Ordnung vom Prüfer. Dann kam die Rechnung.
Er fragte mich: Bar oder mit Karte?
Ich erwiderte leichtsinnig: Bar...
Er: Das macht dann 248€ bitte
Ich dachte mir, dass das wohl nen Scherz sei....
Ich kramte meine letzten müden Groschen zusammen und konnte ihn so grade eben bezahlen....-> Frühstück vom Bäcker ist heute ausgefallen...
Lg Albert
Moin Albert,
ich plane auch gerade einen auflaufgebremsten Drehschemel. Leider will mir den hier kein Prüfer abnehmen.
Wie hast Du das hinbekommen?
Besten Dank!
EDIT: Sehr schönes Fahrzeug übrigens!
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https://www.marburg-biedenkopf…n-betriebserlaubnisse.php
"welchen Antrag muss ich stellen?" anklicken.
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Falls sich wer für den Humbaur HD 3A mal die 150 Seiten EG-Typgenehmigung (KBA) + Beschreibungsbogen + Technischer Bericht (SGS TÜV Saar) durchlesen möchte: -> PN.
Viele Grüße
MartinWelches Datum der Erstzulassung ist das Fahrzeug denn?
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Wenn ich quasi einen schonmal zugelassenen Tandem zu einem Drehschemel umbaue ist es eine Zulassung nach STVZO §21. Dann könnte es gehen.
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Heute kam RÜckmeldung von Prüfer Nummer 3.
Er sieht auch keine Möglichkeit mehr einen auflaufgebremsten Drehschemel zuzulassen.
Seiner Auffassung nach, scheitert es nichtmal an der 21er Abnahme, sondern an §13 EG-FGV.
Die EG-FGV wäre da verbindlich. Aber er hat mir zumindest zugesagt, den Anhänger abzunehmen, wenn ich ihm das Hintertürchen zeige.
Unser Landkreis erteilt Betriebserlaubnisse für neu zugelassene Fahrzeuge nur noch nach §13 EG-FGV. §21 nur noch für Fahrzeuge, die schonmal zugelassen waren.
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Besten Dank. Habe jetzt Prüfer 3 kontaktiert. Er will sich informieren. Ich denke mal, der informiert sich an der gleichen Stelle wie die anderen beiden vorher und wird zu dem selben negativen Ergebnis kommen
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Mich auch!
Ich mein'.... die ganzen US-Cars, die nach §21 StVZO zugelassen werden, haben nunmal auch keine Bremsen nach EG-Norm... oder Scheiben, Gurte, Scheinwerfer (gut da geht z.Z. leider nichts mehr) uvm. - und können trotzdem zugelassen werden. Zum Glück. Noch.
Die wollen alle nur noch nach §13 EG-FGV abnehmen. Da geht es dann nur noch nach EG und ECE Gedöhns. § 21 is da nicht mehr relevant. Ich würde zu dem Thema trotzdem nach wie vor einen eigenen Thread starten. Eventuell hat das Forum ja noch einen Leser, der sich da schon durchgeboxt hat. Meine Frage hat ja auch eigentlich nichts mehr mit dem Thema dieses Threads zu tun.
edit: Hab's verschoben. Hast Recht. Gruß Jonas
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ok dann... fällt mir ein... hattest du den nicht schon vor Jahren gebaut und nur die Papiere verloren?!
Am besten NICHT beim gleichen Prüfer...
Die Achsen sind KW 30/18 laut Typenschild.
So einen Prpfer musst Du erstmal finden, der so eine Nummer durchzieht.
Wobei mir das mit der ECE-R13 nicht einleuchtet. Meine Fassung der STVZO ist vom 01.12.17.
§ 41 ( Bremsen und Unterlegkeile), Absatz 9-12 erwähnt die ECE nicht einmal und verweist auch nicht auf irgendwelche Anhänge.
Mich würde ja mal der Schriftsatz interessieren, der das aussagt.
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So, habe Rückmeldung vom Prüfer.
Er hat beim Kompetenz-Center angefragt und die haben ihm auch mitgeteilt, dass eine EBE für auflaufgebremste Drehschemel nicht mehr möglich ist.
Die ECE-R13 wäre in die STVZO aufgenommen und somit wäre die Zulassung nicht mehr möglich.
Die Firmen wie Humbaur oder Unsinn würden das wahrscheinlich mit einer alten ABE machen!?
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Hi,
das ist zwar alles schon mal irgendwo geschrieben worden aber ich kann Showtime nur zusprechen den Drehschemelbau weiter zu verfolgen. Es ist zwar richtig, dass der Drehschemel in Kurven etwas an Bremskraft verliert, das ist aber in der Praxis nicht spürbar. Probleme gibt es erst mit stark schräg stehenden Deichseln und schlecht eingestellten Bremsen. Da waren in der Vergangenheit angeblich einige Anhängerfahrer nachlässig und es soll zu Unfällen gekommen sein. Besonders bei denen wo nur eine Achse gebremst ist...
Abgesehen davon ist der Sicherheitsgewinn deutlich höher als der Sicherheitsverlust bei eingelenkten Deichseln. Und so verstehe ich den ganzen Rummel irgendwie immer noch nicht....
Gruß
Gerhard
Die Probleme tauchten bei bergab Kurvenfahrten auf. Wenn man mit einem voll beladenem 3,5t Drehschemel bergab in eine Kurve donnert und dann IN der Kurve stark bremst, kann es passieren, dass der Drehschemel einknickt und das Heck des Zugfahrzeuges wegschiebt. Besonders gefährdet sind da Fahrzeuge mit Heckantrieb. Deshalb werden im Nutzfahrzeugbau die Zugmaschinen häufig mit Ballast auf der Hinterachse versehen.
Früher wusste das jeder, der mal beim Opa mit dem Traktor und einer Ackerrolle rumgekurvt ist. Die Experten von heute begreifen diese einfachen physikalischen Zusammenhänge nicht und knallen dann mit ihrem SUV und beladenem 8m Drehschemel hintendran mit 100 km/h in die Kurve auf der Landstraße - weil der Anhänger hat ja schließlich 100km/h Zulassung...
Aber das nutzt mir leider alles nichts, wenn den DS keiner mehr abnehmen will. Sei es aus Unkenntnis, sei es aus Unlust.
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Darüber werden die keine Auskunft geben. Ausser vielleicht, dass das Gutachten beim Kauf dabei ist