Beiträge von Showtime

    Habe jetzt erstmal keine Fahrwerksdämpfer vorgesehen. Wäre aber noch mit Montage hinter dem Rad möglich. Knott Achsen Federn ohnehin nicht so viel, habe ich mir sagen lassen. Von daher weiss ich nicht, ob da eine Dämpfung beim Ausfedern notwendig ist. Ich montiere ohnehin vorm Verzinken einmal und mache eine kurze Probefahrt. Dann werde ich es schon merken :)

    Habe den Drehschemel nochmal etwas geändert. Hat mir so auch nicht gefallen.

    Ich tüftel zur Zeit noch ein Wenig. Es gibt ja immer 1000 Möglichkeiten etwas umzusetzen.

    In der Regel konstruieren wir die Rahmen für die Unterwagen aus IPE oder IPB Profilen. Wäre allerdings beim 3-Tonner etwas überdimensioniert. ^^

    Moin!

    Da wir jetzt endlich entsprechende Rückmeldung vom TÜV haben, dass nach wie vor neue Drehschemel zugelassen werden und wir auch endlich einen Prüfer haben, der sich auskennt, haben wir mal ein Bisschen angefangen zu konstruieren.


    Wie viel Luft lasst ihr zum Einfedern? Das ist mein erstes Fahrzeug mit Gummifederachsen. Komme eigentlich aus dem NFZ Bereich (über 12t) und habe da wenig Erfahrungswerte. Knott sagt unter Volllast 52mm und unter doppelter Volllast 80-90mm. Dann müssten 110mm doch dicke reichen, wenn noch ein Kotflügel reingefummelt wird, oder?


    Anbei mal ein erster Entwurf. ist aber noch nicht die Endversion...



    Drehschemel_page1_image1.jpg

    Vorderwagen_page1_image1.jpg

    Die Konstruktion von Knott weiss auch nicht, wie und wo das noch geht, aber sie wissen, dass es noch einige Hersteller gibt, die definitv neue Drehschemel mit Einzelabnahme losschicken.

    Ich war schon linksrheinisch beim TÜV.

    Die Marburger wollen am Liebsten gar nichts zulassen, was nicht mit COC Papier kommt. Deshalb gibt es ja auch in Hessen so gut wie keine Spezialfahrzeugbauer mehr. Die kriegen hier auch Alles klein mit ihrer Bürokratie.


    Wenn ich nicht bald zu einem Ergebnis komme, wird es halt ein 0815 Tandem und fertig. Dann bauen wir eben nichts Schönes, Raffiniertes mit Schnick Schnack. Arschlecken...

    Nochmal vielen Dank für Deinen Beistand.

    Aber jeder Prüfer zog sich darauf zurück, dass §21 eben nur noch in den von Dir zitierten Fällen (wieder Zulassung etc.) greift. Bei NEUzulassungen aber §13 EG-FGV greift.


    Zitat

    Ein Antrag nach § 13 EG-FGV ist zu stellen, wenn es sich um die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (u. a. PKW, Wohnmobile), N (u. a. LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) handelt.

    In allen anderen Fällen ist ein Antrag nach § 21 StVZO zu stellen.

    Quelle: https://www.marburg-biedenkopf…n-betriebserlaubnisse.php


    Ich bin ja Deiner Meinung. Aber darauf beriefen sich bisher sämtliche Prüfer.

    Wie gesagt, 2 gute Männer haben schon gesagt: "Bringen Sie uns ein aktuelles Gutachten und die Zulassung von so einem Drehschemel, dann ziehen wir das mit Ihnen durch"

    War schon drafu und dran, die zuständige Behörde in Marburg anzuruen. Allerdings möchte ich dort keine schlafenden Hunde wecken.

    Moin Albert,


    ich plane auch gerade einen auflaufgebremsten Drehschemel. Leider will mir den hier kein Prüfer abnehmen.

    Wie hast Du das hinbekommen?


    Besten Dank!


    EDIT: Sehr schönes Fahrzeug übrigens!

    Falls sich wer für den Humbaur HD 3A mal die 150 Seiten EG-Typgenehmigung (KBA) + Beschreibungsbogen + Technischer Bericht (SGS TÜV Saar) durchlesen möchte: -> PN. ;)


    Viele Grüße
    Martin

    Welches Datum der Erstzulassung ist das Fahrzeug denn?

    Heute kam RÜckmeldung von Prüfer Nummer 3.

    Er sieht auch keine Möglichkeit mehr einen auflaufgebremsten Drehschemel zuzulassen.

    Seiner Auffassung nach, scheitert es nichtmal an der 21er Abnahme, sondern an §13 EG-FGV.

    Die EG-FGV wäre da verbindlich. Aber er hat mir zumindest zugesagt, den Anhänger abzunehmen, wenn ich ihm das Hintertürchen zeige. :)

    Unser Landkreis erteilt Betriebserlaubnisse für neu zugelassene Fahrzeuge nur noch nach §13 EG-FGV. §21 nur noch für Fahrzeuge, die schonmal zugelassen waren.

    Besten Dank. Habe jetzt Prüfer 3 kontaktiert. Er will sich informieren. Ich denke mal, der informiert sich an der gleichen Stelle wie die anderen beiden vorher und wird zu dem selben negativen Ergebnis kommen 8o

    Mich auch!


    Ich mein'.... die ganzen US-Cars, die nach §21 StVZO zugelassen werden, haben nunmal auch keine Bremsen nach EG-Norm... oder Scheiben, Gurte, Scheinwerfer (gut da geht z.Z. leider nichts mehr) uvm. - und können trotzdem zugelassen werden. Zum Glück. Noch. ?(

    Die wollen alle nur noch nach §13 EG­-FGV abnehmen. Da geht es dann nur noch nach EG und ECE Gedöhns. § 21 is da nicht mehr relevant. Ich würde zu dem Thema trotzdem nach wie vor einen eigenen Thread starten. Eventuell hat das Forum ja noch einen Leser, der sich da schon durchgeboxt hat. Meine Frage hat ja auch eigentlich nichts mehr mit dem Thema dieses Threads zu tun.


    edit: Hab's verschoben. Hast Recht. :anstoss: Gruß Jonas

    ok dann... fällt mir ein... hattest du den nicht schon vor Jahren gebaut und nur die Papiere verloren?! :/ :saint:


    Am besten NICHT beim gleichen Prüfer... :D

    Die Achsen sind KW 30/18 laut Typenschild.

    So einen Prpfer musst Du erstmal finden, der so eine Nummer durchzieht.

    Wobei mir das mit der ECE-R13 nicht einleuchtet. Meine Fassung der STVZO ist vom 01.12.17.

    § 41 ( Bremsen und Unterlegkeile), Absatz 9-12 erwähnt die ECE nicht einmal und verweist auch nicht auf irgendwelche Anhänge.

    Mich würde ja mal der Schriftsatz interessieren, der das aussagt.

    So, habe Rückmeldung vom Prüfer.

    Er hat beim Kompetenz-Center angefragt und die haben ihm auch mitgeteilt, dass eine EBE für auflaufgebremste Drehschemel nicht mehr möglich ist.

    Die ECE-R13 wäre in die STVZO aufgenommen und somit wäre die Zulassung nicht mehr möglich.

    Die Firmen wie Humbaur oder Unsinn würden das wahrscheinlich mit einer alten ABE machen!?

    Die Probleme tauchten bei bergab Kurvenfahrten auf. Wenn man mit einem voll beladenem 3,5t Drehschemel bergab in eine Kurve donnert und dann IN der Kurve stark bremst, kann es passieren, dass der Drehschemel einknickt und das Heck des Zugfahrzeuges wegschiebt. Besonders gefährdet sind da Fahrzeuge mit Heckantrieb. Deshalb werden im Nutzfahrzeugbau die Zugmaschinen häufig mit Ballast auf der Hinterachse versehen.

    Früher wusste das jeder, der mal beim Opa mit dem Traktor und einer Ackerrolle rumgekurvt ist. Die Experten von heute begreifen diese einfachen physikalischen Zusammenhänge nicht und knallen dann mit ihrem SUV und beladenem 8m Drehschemel hintendran mit 100 km/h in die Kurve auf der Landstraße - weil der Anhänger hat ja schließlich 100km/h Zulassung...


    Aber das nutzt mir leider alles nichts, wenn den DS keiner mehr abnehmen will. Sei es aus Unkenntnis, sei es aus Unlust.