Hallo Zusammen,
ich hätte da gerne mal ein Problem...
Ich habe momentan ein Mazda3 Bj. 2018 an welchem ich 2019 eine AHK von Brink angebaut habe. So weit so problemlos. AHK hat eine E-Nummer braucht nicht eingetragen zu werden, letzte TÜV Prüfung war auch kein Problem. Eigentlich ist alles gut...
Aber ich möchte mit dem Fahrzeug nach Spanien, genauer auf die Kanaren, umziehen, also auswandern und das Auto da zulassen. Scheinbar halten die Spanier von AHK so viel wie der Teufel vom Weihwasser und legen einem Steine in den Weg wo es nur geht. Die Firma die die Ummeldung machen wird sagte mir schon dass man die AHK in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben muss, dabei aber auf gar keinen Fall ein neueres Datum auf dem KFZ Schein drucken sonst gehen die Behörden davon aus dass ich das Auto nicht lange genug zugelassen hab und dann muss ich die Mehrwertsteuer auf den aktuellen Wert bezahlen. Kann da das Straßenverkehrsamt die Eintragung auf einem "Zusatzblatt" vornehmen? Ich weiß dass manchmal getunte Autos mit vielen Eintragungen mehrere Blätter haben. Aber ob das einfach so gemacht wird? Dabei müsste auch die genaue Seriennummer der AHK mit eingetragen werden.
Für die Alternative, ein COC der AHK, hat mich der Hersteller an eine spanische FA verwiesen aber da hebe ich noch keine Antwort erhalten. Das COC der AHK in Spanien wird scheinbar für jedes einzelne Fahrzeug generiert, mit VIN und Kennzeichen...
Schöne harmonisierung in Europa...
Vielleicht habt Ihr ja schon Erfahrungen mit Eintragung der AHK und wie ich da am besten vorgehen soll.
Viele Grüße
Michael