hallo verstehe ich den neuen artikel richtig? also brauch man für die zulassung eines kfz´s das längere zeit stillgelegt war kein vollgutachten? was sind den die kosten die man ungefähr einrechnen muss für neu anmeldung eines stillgelegten anhängers?
danke
Hallo basti2008,
ich habe grade einen Anhänger neu zugelassen, der zwar schon mal angeleldet war (1978 bis ca. 1994), für den es aber weder Papiere gab, noch war er in der KBA Datenbank zu finden. Also (laut Auskunft Kfz-Zulassungsstelle beim Landrat) Gutachten gemäß §21 StVZO beim TÜV, dann Erteilung einer Betriebserlaubnis (kein Brief, weil es in diesem Fall auch ein zulassungsfreier, aber kennzeichenpflichtiger Segelflugzeuganhänger ist) durch die Zulassungsstelle.
Das Teil war von 1994 bis 2009 in Großbritannien, dort gibt es weder Papiere noch TÜV für Anhänger dieser Art, entsprechend war der Zustand. Mit Neuteilen von Anhänger24 habe ich das Teil wieder auf Vordermann gebracht, neue Reifen dran, bei Nico eine Bremsenzuordnungsberechnung bekommen (übrigens unkompliziert per E-Mail und kostenlos!), dann war ich noch beim örtlichen Landhandel und habe den Hänger wiegen lassen.
Alle Daten (Achse, Zugvorrichtung, Bremsentyp, Daten vom Typenschild, selbst vermessene Höhe, Breite und Länge, Gewicht) schön sauber auf ein Blatt Papier geschrieben, und dann beim TÜV einen Termin gemacht (wichtig, nicht jeder Prüfer darf solch ein §21 Gutachten ausstellen).
Der Prüfer hat dann im wesentlichen geschaut, ob die Bremse gleichmäßig und ausreichend zieht (Rollenprüfstand), dann noch ein kurzer Blick auf das Fahrgestell von unten, dann hatte er noch ca. 20 Minuten Schreibarbeit, und ich bekam das Gutachten inkl. 100 km/h-Eignung in die Hand gedrückt. Kosten: 91 EUR, dann nochmal ca. 30 EUR bei der Zulassungsstelle.
Also, gar nicht so schwer, und schätzungsweise 50 EUR teurer als eine "normale" TÜV-Vorführung.
Gruß & viel Erfolg!
Peter