Beiträge von pscholz

    Wenn der Anhänger erst 2 Jahre nicht mehr zugelassen ist, dann müssten die Daten noch beim KBA gespeichert sein, das kann die Zulassungsstelle aufgrund der Fahrzeug-ID in Flensburg online anfragen. Dann dürfte eine Neuausstellung des Briefes kein großes Problem sein.


    Gruß,
    Peter

    Ich denke ein profi-Aggregat ist nur für 4stellige EURO Beträge zu haben (oder gebraucht, beim LKW-Verwerter)


    Alternativvorschlag: Standard Kühltruhe (evtl. Verkaufskühltruhe mit Schiebedeckel. Ich denke, sowas kannst Du nicht billiger/besser selbst bauen. Dann vorkühlen am Stromnetz, eventuell auch Gelmatten oder sowas um zusätzliche Kälte-Kapazität zu haben. Kommt halt drauf an, wo die kritische Höchst-Temparatur liegt, und wie oft Du das Teil dann aufmachst, um was rauszuholen.


    Und dann gibts noch als Zusatzkühlung folgenden Vorschlag: 100Ah-Starterbatterie (LKW), Wechselrichter 12V/230V, dass müsste auch für ca. 12Std. reichen. Dann den Akku ebenfalls über Nacht wieder aufladen.

    Also die Profi-Aggregate, die auch an den normalen Kühl-Lastwagen dran sind,haben einen eigenen Verbrennungsmotor, der den Komressor des Kühlaggregates antreibt.


    Alternative wäre was aus dem Wohnmobil-Bereich: Das funktioniert mit Propangas, ist recht sparsam und zuverlässig, allerdings musst Du diese Gasanlage dann abnehmen und regelmäßig überprüfen lassen. Soweit ich weiss, sind diese Anlagen während der Fahrt von Gas auf Elektro (12V vom Generator) umgeschaltet, und nur im Stand wird mit Gas gekühlt.


    Kann mir jemand sagen, was ablasten und 100 km/h eintragen in etwa kostet ? Nur ganz grob ? Esist ja Unsinn, wenn es dann bei ich sag mal 200 Euro liegt ... da kann ich ja zig mal erwischt werden beim zu schnell fahren ...

    Danke schon mal an euch beide !


    Ruf mal beim TÜV an. Meine Vollabnahme nach §21 hat rund 90 EUR gekostet, da dürfte eine Ablastung (die ja nur Papierkram ist) bei < 50 EUR liegen.

    Ein schönes Projekt, dein Smart-Caravan!


    Ich würde Dir raten, die Bremse mit Bremshebel dran zu lassen, und im Aufbau eine enstprechende Aussparung zu machen, so dass der Bremshebel noch bedient werden kann. Je nach Bremsen-Modell reichen da auch schon ca. 45° bis zum Anschlag. Wenn Dein Aufbau aus GFK gefertigt wird, sollte das einfach sein, bei einem Alu-Aufbau musst Du halt entsprechend biegen bzw. im Rahmen ggf. noch ein oder zwei Streben mit einplanen, oder nur diese Aussparung aus GFK machen. Der Platz, den Du innen verlierst, ist wahrscheinlich eher marginal.


    Zu der Frage Deichsel-an-Achse: Bei Rohrdeichseln wird die Deichsel generell am Rahmen befestigt - geschweisst oder per U-Schellen geschraubt. Bei V-Deichseln kann auch die Achse mit im Verbund drin sein, je kürzer der Anhänger, desto eher.

    ... Am idealsten wäre natürlich wenn man die deichsel kürzen darf... am liebsten wäre mir auch eine rohrdeichsel,http://www.knott-anhaenger-sho…amtgewicht_750_3500kg.htm
    die hier z.b. Die mit 2,1m länge wäre halt so kurz, dass die Handbremse nicht mehr bedient werden kann, aber die 2,5m ist mir etwas zu lang, so ist meiner meinung nach zu viel abstand zwischen Fahrzeug und Anhänger.
    Wie genau wird denn die rohrdeichsel an der Achse befestigt? gibt es da vielleicht ein Bild zu? Wenn ich mir die Gummifederachsen so anschaue, und die Deichsel da genau rankommt, würde ja noch die länge der federung, welche ja nach hinten herausragt, dazu kommen, oder? Das wären ja nochmal 15cm oder so.


    Also mit anderen antworten, die deichsel hat eine länge von 2,1m vom Kugelkofp bis zum ende, an der achse hätte man dann aber 2,25m vom Kugelkopf bis zur Achsmitte?
    ...


    Die Rohrdeichsel hat zunächst mal nichts mit der Achse zu tun. mein Anhänger ist z.B. 9,5m lang, die Rohrdeichsel ist an den ersten zwei Querträgern befestigt, dann kommt erstmal ne Weile nichts, und dann irgendwann die Achse.


    Und den Abstand von Kugelkopf zum Anhängeraufbau würde ich auch nicht zu klein wählen, sonst hängt Dir der Aufbau bei engen Kurven (grade auch beim rückwärts rangieren) leicht an der Stoßstannge.


    Also, wie Mani schon vorgeschlagen hat, mach mal ne Skizze, dann werden die Ratschläge auch konkreter....

    Das hört sich ja gut an. Ich wollte den Anhänger dann warscheinlich eh auf etwa 600Kg ablasten, wegen der 100er zulassung. Aber ich müsste dann quasi den handbremsgriff demontieren/Kürzen, da sonst der anhänger beim lösen vom zugfahrzeug nicht bremsen könnte?


    100er Zulassung? Problematisch, wegen Massefaktor. Der Hänger wäre dann ja ein ungebremster Anhänger, dann gilt :


    zG Anh = X x m Zugfz leer
    X = 0,3; daraus folgt: für 600kg braucht das Zugfahrzeug 2000 kg Leergewicht.


    Wenn gebremster Anhänger, dann brauchst Du auch eine Feststellbremse. Der Bedienhebel kann natürlich auch woanders sein, aber mir ist nicht ganz klar, wieso ein Aufbau den Handbremshebel behindern sollte, der ist ja normalerweise ganz vorne vor dem Aufbau. Kannst Du vielleicht mal ein Foto oder ne Zeichnung einstellen?


    Übrigens, wg. 100er Zulassung: Hat der Hänger hydraulische Stoßdämpfer? Sonst gilt nämlich trotz Bremse der Massefaktor X=0,3....

    Hallo Fido,


    steht alles in §41 StVZO. Dort Abs. 11:
    An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt.


    D.h. aber, dass der Hänger dann auch nur für 750kg zugelassen werden kann. Ob er dann eine Bremse hat oder nicht, ist nicht mehr relevant. es geht also nicht um das tatsächliche Gesamtgewicht, sondern um das zulässige Gesamtgewicht.


    Solltest Du den Hänger für über 750kg zulassen wollen, braucht er eine Feststellbremse. Wo die bedient wird, ist nicht vorgeschrieben, allerdings muss geährleistet sein, dass die Bremse blockiert, sollte der Hänger sich während der Fahrt vom Zugfahrzeug lösen, was normalerweise bei den Auflaufbremsen durch das Abreissseil erreicht wird. (siehe auch StVZO §41 Abs.9).

    Na prima!


    Was ich nicht ganz verstehe - warum Stützrad wg. 75kg Stützlast? Die 75kg Stützlast sind ein Maximalwert, den Du in der Praxis an sich nie erreichen solltest. 4% der Anhängelast, mind. 25kg reichen voll aus.


    always happy landings!


    Peter

    Hallo Ralf,


    da Du keinen Sportgeräteanhänger hast (nehme ich an), gilt die mögliche Ausnahme nach §18 StZVO nicht, sondern hier greift ganz normal (wie auch für PKW) §23 Abs. 4 StVZO:


    ...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;...


    Daraus ergibt sich auch, dass die Zulassungsstelle Dir auch vorab ein kennzeichzen zuteilen kann (nicht muss), dann kämst Du um das Kurzzeitkennzeichen rum. ansonsten kostet das zusammen ca. 25 EUR, ohne Kurzzeitversicherung.


    Gruß,


    Peter

    Hallo,


    die meisten dieser Produkte arbeiten nach dem gleichen Prinzip, es wird Eisenoxid (Rost) in Eisenphosphat umgewandelt. ein weiterrosten an diesen Stellen ist dann ziemlich wirksam verhindert.


    Allerdings würde ich in jedem Fall vor dem Auftragen von Unterbodenschutz einen normalen Anstrichaufbau machen, d.h. eine Grundierung und danach noch einen Decklack. Grundierung ist in der Regel ziemlich porös (dann haftet der Decklack besser), und somit könnte mit der Zeit auch wieder Feuchtigkeit an das Metall kommen, wenn Du keinen weiteren Anstrich machst. Der Decklack verhindert das dann zuverlässig. Der UB Schutz wiederum schützt den Decklack vor Beschädigungen, ist aber selbst kein so guter Schutz für das Metall, da UB-Schutz mit der Zeit altert und versprödet bzw. nicht mehr so gut auf seinem Untergrund haftet.


    Gruß,


    Peter

    Hallo,


    Pferdeanhänger sind normalerweise als Sportgeräteanhänger zulassungs- und versicherungsfrei, aber kennzeichenpflichtig (grünes Kennzeichen + Betriebserlaubnis). Wenn der Anhänger noch so ein Kennzeichen hat, kannst Du damit fahren, die Betriebserlaubnis bekommst du ja auch beim Kauf. Dann einfach zu Deiner Zulassungsstelle fahren, und neues Kennzeichen mit neuen Papieren holen. Versicherungsnachweis brauchst Du dafür nicht, weil versicherungsfrei.


    Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchst Du auf jeden Fall einen Versicherungsnachweis (früher Doppelkarte, heute nur eine Nummer, mit der die Zulassungsstelle den Versicherungsnachweis checken kann). Bei versicherungspflichtigen Fahrzeugen (Kfz oder Anhänger) wird diese Kurzzeitversicherung dann auf die anschließende reguläre Versicherung angerechnet, d.h. Du zahlst effektiv nur das Kennzeichen (ca. 15 EUR) und die Gebühren (ca. 10 EUR). wenn Du den Anhänger später nicht weiter versicherst, rechnet die Versicherung i.d.R. über einen Kurzzeittarif ab. Du kannst aber mit der Versicherung darüber reden, ob sie das auf den Vertrag für Deinen PKW nehmen, und es somit nichts extra kostet.


    Gruß,


    Peter

    Tach zusammen,


    funktioniert das auch so mit einem Segelflugzeuganhänger? Das ist dann mal ein Anhänger für Sportgeräte mit grünem Nummernschild und deshalb Steuer- und Versicherungsfrei. Versicherung wird über das Zugfahrzeug gedeckt.
    Möchte ein altes Hündchen zulassen und muß damit natürlich auch zur Wägung und zur Vollabnahme. Bei 7,50m Gesamtlänge dürfte eine Verladung unmöglich sein.


    Gruß
    Stefan


    Hallo Stefan,


    das ist in der Tat kompiziert, und wenn Du es nach den Regeln des Gesetzes machst, brauchst Du eine Versicherung, bis das Teil als Sportanhänger seine (neue) Betriebserlaubnis hat, danach gehts auch ohne Versicherung.


    Du kannst versuchen, mit der Kopie der alten Betriebserlaubnis schon ein Kennzeichen zugeteilt zu bekommen, mit dem darfst Du (bei großzügiger Auslegung der bestimmungen) zu Vorführzwecken ( TÜV und wiegen) auch ungestempelt rumfahren.


    Was ich gemacht habe (nicht ganz legal, aber in der Regel praktikabel: Kennzeichen des Zugfahrzeugs hinten angebracht, also so wie früher. Zum Wiegen in den Landhandel im nächsten Dorf gefahren. Zum TÜV in die nächste Kleinstadt gefahren. Danach zurück zum Flugplatz. Den TÜV interessiert nicht, was Du für ein Kennzeichen dahinten dran hast. Und wahrscheinlich ist das (im schlimmsten Falle fällige) Bußgeld billiger als Kurzzeitkennzeichen und Kurzzeitversicherung. Im unwahrscheinliche n Fall, daß Du angehalten wirst, reicht es vielleicht schon, was vom §60 Abs. 5 StZVO zu erzählen, das kann man ja auch leicht falsch verstehen ;)


    Ich hatte übrigens mal probiert, diese Thematik mit der Zulasssungsstelle im Vorfeld zu klären. Ich habe bei 3 Mitarbeitern 3 verschiedene Auskünfte bekommen. Eine war richtig, die andere falsch, die dritte bezeichnend: "Ja, das weiß ich jetzt auch nicht so genau, das ist eine komplizierte Sache, fragen Sie doch morgen noch einmal nach, da ist der Amtsleiter im Hause...."


    Always happy landings,


    Peter

    Wenn Du das in einer Werkstatt hast machen lassen, hast Du ja Gewährleistung darauf. Daher würde ich das erstmal in dieser Werkstatt monieren.


    1-2mm scheint mir viel, da fräst Du ja schon richtig Material weg. Wenn es wirklich nur um 1 oder 2 Zehntel geht (wie ich vermute), kann eventuell schon ein leichter (!) Schlag mit dem Hammer auf die Bremsankerplatte helfen, aber nur, wenn an der entsprechenden Stelle nichts sitzt, was die Ausrichtung der Bremsbacken beeinflusst.


    Aber wie gesagt, das sollte sich zunächst mal die Werkstatt ansehen, die auch an der Bremse gearbeitet hat.


    Gruß,


    Peter

    Also ich bin letztes Jahr mal von den grünen Kollegen rausgewunken worden, war mit nem Segelflugzeuganhänger eines Freundes unterwegs, mit 100er Aufkleber.


    Angehalten haben sie mich wegen Tempo 110, was dann aber letztendlich unter den Tisch viel, wegen der etwas größeren Toleranz beim Messen durch Hinterherfahren.


    Sie haben dann natürlich alles andere überprüft, nix gefunden, 100er Gutachten hatte ich, sie wollten schon wieder fahren, da fiel dem Oberwachtmeister plötzlich auf, dass ich kein Siegel auf dem 100er Schild hatte. Er hat mich dann eindringlich ermahnt, dass ich das unbedingt bräuchte, und mich sofort nach meiner Rückkehr zum Landratsamt begeben sollte, um mir dieses Siegel zu holen. Das habe ich dann auch hoch und heilig versprochen, und wir haben uns ansonsten noch einen guten Tag gewünscht.


    Wenn Du eine 100er Zulassung oder Gutachten hast, sollte das fehlende Siegel nicht für mehr als eine mündliche Verwarnung gut sein, denke ich, außer der Ordnungshüter hat verdammt schlechte Laune.


    Gruß


    Peter

    Hallo Stefan,


    ich hatte vor 2 Wochen eine ähnliche Prozedur, alter Segelflugzeuganhänger, auch Eigenbau (TP-Nr), aber ganz ohne Papiere. Die TP Nr. war bei mir auch nur auf dem Typenschild drauf, auf dem Rahmen/Zugrohr nicht. Also hab ich kurzerhand die Nr. neu eingeschlagen, der Prüfer hat sie gesehen und verglichen und gut war's. Der sucht dann i.d.R. nicht, ob irgendwo noch eine andere Nr. ist.


    Ob die Auflastung mit Änderung durchgeht, oder ein neues Gutachten gemacht wird, ist auch nicht so wichtig, der Preisunterschied ist nicht so groß, und schreiben tut sowieso alles der Prüfer. Frag aber vorsichtshalber beim TÜV an, denn nicht jeder prüfer darf so eine Vollabnahme machen, da musst Du Dir evtl. einen Termin geben lassen, wo der entsprechende Prüfer dann auch da ist.


    Dann solltest Du vielleicht auch noch die Maße (Länge, Breite, Höhe) parat haben, dann braucht der TÜV nicht nachmessen. Ansonsten sollte das alles unproblematisch sein.


    Viel Erfolg!


    Peter

    hallo verstehe ich den neuen artikel richtig? also brauch man für die zulassung eines kfz´s das längere zeit stillgelegt war kein vollgutachten? was sind den die kosten die man ungefähr einrechnen muss für neu anmeldung eines stillgelegten anhängers?
    danke


    Hallo basti2008,


    ich habe grade einen Anhänger neu zugelassen, der zwar schon mal angeleldet war (1978 bis ca. 1994), für den es aber weder Papiere gab, noch war er in der KBA Datenbank zu finden. Also (laut Auskunft Kfz-Zulassungsstelle beim Landrat) Gutachten gemäß §21 StVZO beim TÜV, dann Erteilung einer Betriebserlaubnis (kein Brief, weil es in diesem Fall auch ein zulassungsfreier, aber kennzeichenpflichtiger Segelflugzeuganhänger ist) durch die Zulassungsstelle.


    Das Teil war von 1994 bis 2009 in Großbritannien, dort gibt es weder Papiere noch TÜV für Anhänger dieser Art, entsprechend war der Zustand. Mit Neuteilen von Anhänger24 habe ich das Teil wieder auf Vordermann gebracht, neue Reifen dran, bei Nico eine Bremsenzuordnungsberechnung bekommen (übrigens unkompliziert per E-Mail und kostenlos!), dann war ich noch beim örtlichen Landhandel und habe den Hänger wiegen lassen.


    Alle Daten (Achse, Zugvorrichtung, Bremsentyp, Daten vom Typenschild, selbst vermessene Höhe, Breite und Länge, Gewicht) schön sauber auf ein Blatt Papier geschrieben, und dann beim TÜV einen Termin gemacht (wichtig, nicht jeder Prüfer darf solch ein §21 Gutachten ausstellen).


    Der Prüfer hat dann im wesentlichen geschaut, ob die Bremse gleichmäßig und ausreichend zieht (Rollenprüfstand), dann noch ein kurzer Blick auf das Fahrgestell von unten, dann hatte er noch ca. 20 Minuten Schreibarbeit, und ich bekam das Gutachten inkl. 100 km/h-Eignung in die Hand gedrückt. Kosten: 91 EUR, dann nochmal ca. 30 EUR bei der Zulassungsstelle.


    Also, gar nicht so schwer, und schätzungsweise 50 EUR teurer als eine "normale" TÜV-Vorführung.


    Gruß & viel Erfolg!


    Peter

    Danke für den Hinweis.


    Das Linksgewinde sitzt auf der anderen Seite des Spannschlosses auf der kurzen Stange die zum Bremshebel führt , jedenfalls bei dem Teil, das ich abgebaut habe.


    Sicherheitshalber warte ich dann aber mit dem Gewindeschneiden, bis die anderen bestellten Ersatzteile angekommen sind.