Sagen wir mal so...
Nun fahre ich zum TÜV und der teilt mir mit wäre der Anhänger 52 gebaut würde das gehen aber ab gehts 53 nicht könnte vorher das Typenschild dementsprchend geändert werden ;-).
oder sowas in der art.
Daher wollte ich vorher einmal ein paar Infos einholen.
Beiträge von Bastel81
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Dass es nicht ganz einfach wird hatte ich mir schon gedacht.
Aber auf Grund des Alters hatte ich gehofft das es wie bei der E-Karre doch möglich wäre.
Da war die Vollabnahme eine Runde über den Hof Blinkerkontrolle und fertig.
Gab es den in den 50er Jahren schon die Regelung das Anhänger größer 750kg gebremst sein müssen und abgenommene Achsen und Ösen?
Im LOF Betrieb wäre die Fahrt mit diesem Anhänger auch möglich soweit ich das verstanden habe... -
war das in den 50er Jahren auch schon so? hatte gelesen das es vor den 60er Jahren keine Genehmigung für Anhänger brauchte?
Falls doch woran erkenne ich ob die Achsen zugelassen sind?
Würde es reichen wenn ich die Zugöse raustrenne und durch dieses Modell ersetze?
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Danke schonmal für die Antworten.
da habe ich tatsächlich Breite und Länge vertauscht.
Ist wirklich andersrumDas mit dem 6 km/h Schild hatte ich auch überlegt.
Wenn aber die Informationen aus dem Internet stimmen bezieht sich das auf die Zugmaschine.
Das bedeutet wenn die Zugmaschine schneller als 6 km/h fahren kann darf ich damit keinen 6 km/h Hänger ziehen.
Soweit ich das kenne dürfen die E-Karren Anhänger ziehen. Sie hat ja auch extra vorne und hinten Zugösen. Still1.jpg
Mir würde es reichen wenn der Anhänger eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 18kmh hat. Mehr kann die Zugmaschine sowieso nicht
Was genau stimmt den mit der Zugöse und der Deichsel nicht das der Aufwand da größer ist? -
Hallo zusammen,
ich habe einen alten Anhänger bekommen.IMG_5014.jpgIMG_5017.jpgIMG_5019.jpg
Dieser ist aus den 50er Jahren und ein Eigenbau.
Er ist ca. 3780mm Breit und 1290mm Lang. hat 4x 23x5er Reifen.
Das Eigengewicht beträgt ca. 440kg
Der Anhänger ist ungebremst.
Welches Gesamtgewicht wird der Anhänger wohl haben??
Als Zugmaschine wird meine E-Karre von Still eingesetzt Baujahr 1954.IMG_5095 - Kopie.JPG
Diese wurde beim TÜV als LKW eingestuft und auf 3.000kg abgelastet um sie mit der Führerscheinklasse B fahren zu können.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 18 Km/h.Im Internet habe ich schon ein wenig recherchiert und festgestellt das eine LOF Verwendung und auch eine zulassungsfreie 6kmh Nutzung ausscheiden.
Daher müsste ich den Anhänger voraussichtlich wieder zulassen.Welche Voraussetzung für eine Zulassung müsste ich erfüllen?
Blinker und Rücklicht habe ich schon nachgerüstet.
Was kommt da beim TÜV alles auf mich zu?
Wie genau wird da geschaut?
Bei der Vollabnahme der E-Karre gab es zur Vollabnahme nur eine Probefahrt über den Hof und das Blinker und Rücklicht Funktionieren wurde Kontrolliert...
Welchen Führerschein benötige ich dann nachher für das Gespann? Vermutlich BE...