So, viel recherchiert, mit dem Onkel vom TÜV gesprochen und letzten Endes das Projekt für gescheitert erklärt.
Auch wenn es die in meinen Augen sinnvollste Verwendung für den 300er gewesen wäre, stehen Kosten und Aufwand in keinem Verhältnis. Selbiges gilt für einen kompletten Neubau.
Nach Rücksprache mit der Finanzministerin wird im Frühjahr ein Kasten angeschafft. Bei 300cm Kastenmaß haben die eine Gesamtlänge von etwa 420cm was reichen sollte, zudem ist der Hänger dann auch universell nutzbar.
Aber auch hier bleibt zumindest eine Frage offen: Es könnte durchaus passieren, dass das Boot hinten etwas mehr als einen Meter hinausragt. Um mir das Fähnchen zu ersparen, würde ich den Rückleuchtenträger gerne ausziehbar bauen.
Ist das schon eine Veränderung die eingetragen werden muss?
Gruß