Hallo,
ich hätte einige Fragen zur Überladung.
Wird bei einer Messung auf der Waage das ganze Gespann gemessen oder wird der Anhänger im abgekuppelten Zustand gemessen?
Laut Gesetzgebung sollte der Anhänger im abgekoppelten Zustand gemessen werden um einen korrekten Messwert zu erreichen.
Falls das ganze Gespann gemessen wird, verteilt sich das Gewicht des Anhängers aufgrund der Stützlast ja teilweise auf das Zugfahrzeug.
In diesem Fall kann man ja nur die Schlussfolgerung ziehen ob das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns überschritten worden ist oder nicht.
Wie schwer der Anhänger aber tatsächlich ist, lässt sich mit solch einer Messung aber nicht feststellen.
Wie wird das ganze aber in der Praxis gehandhabt? Wird also im angekuppelten oder abgekuppelten Zustand gemessen?
Ich habe auch gelesen das teilweise mit Radlastwaagen gemessen wird die unter die Räder geschoben werden.
Wenn per Radlastwaagen gemessen wird, wird sicherlich dem Anhänger automatisch noch die Stützlast hinzugerechnet?
Wird bei der Messung auf einer richtigen Waage oder per Radlastwaagen noch eine Messtoleranz abgezogen?
Es geht hier also um eine technische Wiegetoleranz, ähnlicher der Fehlertoleranz bei einer Geschwindigkeitsübertretung.
Aus einigen Quellen konnte ich ein Wert von 3% entnehmen. Trifft dies zu oder wird überhaupt keine Messtoleranz abgezogen?
Ich rede hier aber nicht von der 5% Toleranz bis zu der kein Bußgeld gezahlt werden muss.
Wie genau ist eigentlich eine richtige, große Waage auf der üblicherweise LKW's gemessen werden?
Sind das +- 10kg oder ist es ein noch größerer Wert?
Ab wann wird einem die Weiterfahrt untersagt wenn der Anhänger überladen ist?
Theoretisch könnte man schon ab 1% Überladung aufgefordert werden teilweise abzuladen, wie wird das aber in der Praxis gehandhabt?
Gibt es hier Richtwerte? Bisher habe ich gelesen das bei einer "erheblichen" Überladung die Weiterfahrt untersagt wird.
Wie wird das ganze aber quantifiziert?
Solange das Gesamtgewicht des Zuges laut Führerscheinklasse, die Achslasten vom Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden und die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht ausgeschöpft ist, sollte das ganze ja nicht zu kritisch aussehen (Stichwort abgelasteter Anhänger).
Lassen die grünen einen in diesem Fall weiterfahren ohne Abladen zu müssen?
Hintergrund:
Mein Fahrzeug hat ein recht hohes zulässiges Gesamtgewicht das ich selbst im reisefertigen Zustand bei weitem nicht ausschöpfe.
Daher müsste ich den Anhänger ablasten um nicht über die 3,5t zul. GG des Gespannes zu kommen.
Mit beladenem Anhänger würde ich daher konstant mit ca. 19% Überladung (entsprich in meinem Fall 180 kg) fahren müssen, die Achslast wird dabei nicht überschritten.
Es ist also daher keine "technische" Überladung, sondern eine die durch die Ablastung zustande kommt.
Die 3,5t Gesamtgewicht des Zuges werden auch nicht überschritten!
Das zGG des Anhängers liegt selbst vor Ablastung unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Das Zugfahrzeug möchte ich keinesfalls wechseln da ich sehr an diesem hänge.
Eine Ablastung des Zugfahrzeugs würde maximal nur ~40kg bringen da das zGG ja mindestens 125% des Leergewichts betragen muss.
Selbst in diesem Fall wäre ich überladen unterwegs.
Bitte erspart euch Beiträge wie: "Mach doch den BE oder B96 Führerschein etc."
Ich befinde mich in einer recht komplizierten Situation und ein BE oder B96 Führerschein wäre für mich momentan nicht ohne weiteres realisierbar.