Hallo,
Danke für eure Tips und Hilfe, der Anhänger hat den TÜV bestanden, jetzt fehlt
nur noch der Papierkram für Versicherung und Zulassungsstelle (das sollte ja
keine Probleme geben :D).
Grüße Martin
Hallo,
Danke für eure Tips und Hilfe, der Anhänger hat den TÜV bestanden, jetzt fehlt
nur noch der Papierkram für Versicherung und Zulassungsstelle (das sollte ja
keine Probleme geben :D).
Grüße Martin
Hallo,
denni: Unserer bremst mit allen 4 Rädern/ 2 Achsen.
georg123: Das mit dem 'technischen Gesammtgewicht' ist eine gute Idee, ich werde
den Prüfer an darauf ansprechen, wenn er zur Prüfung kommt. Oder sollte
ich da jetzt schon nachfragen?
Auf den Typenschild der Deichsel sind 3,4 t und max 20 km/h angegeben, bei der Bremse (wie gesagt)
min 1,9 t max 2,7 t und max 20 km/h. Die Achsen selbs je 1,7 t und max 20 km/h.
- Martin
Ja, so kenn ich es auch, aber NUR für lof Fahrzeuge:
Fev §6 (1):[INDENT]Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden [...]
[/INDENT]
Hallo,
der Traktor ist kein Problem, der ist regulär zugelassen, 'schwarzes' Nummernschild. Zur
Zulassung meintet der Prüfer bei unserem TÜV, dass das gehen sollte. Ich hab ihn auch auf
so ein paar Probleme angesprochen, wie keine Nebelschlussleuchte oder nur Blinker als Rück-
und Bremslicht, da hat er keine Probleme darin gesehen.
- Martin
Hallo,
Ja, hab ich. War zwar keine geeichte Wage, aber ca. 550 kg. Wie gesagt wir haben
weder plane noch sonstige aufbauten, das Bild hatte ich nur gewählt, da Fahrgestell
und Größe ungefähr stimmen. Unser plan ist damit sowieso nur Kleinlichkeit zu
transportieren z.B. Getränkekisten, da erwarte ich nicht mehr als 400 kg Zuladung.
Ziehen wollen wir den mit einem alten Traktor, der kann eh nur 20 km/h. Das entspricht
auch dem Maximalwert der Bremse und Achsen.
- Martin
Hallo zusammen,
ich habe ein paar kleine rechtliche fragen zur Zulassung und zum Betrieb eines alten Anhängers.
Es handelt sich hierbei um einen Anhänger aus einem Landwirtschaftlichen Betrieb, Baujahr 1960.
Da wir ihn gerne private nutzen würden, wollen wir ihn zulassen lassen. Die Grundlegenden dinge
konnte ich schon mit einer Person von unserem lokalen TÜV klären. Typenschilder sind für so
ziemlich alles vorhanden (Achsen, (Auflaufs-)Bremse, Deichsel).
Er Ähnelt stark dem Anhänger auf diesem Bild:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Spesenanh%C3%A4nger.JPG
Nur ohne die Plane und Aufbau.
Es sind nur noch drei Dinge die mir nicht ganz klar sind und ich auch nichts eindeutiges gefunden habe.
Erstens, da wir eine kleine Gruppe sind und vorwiegend 'B' Führerscheine haben, wollen wir ihn so
ablasten lassen, dass das zulässige Gesamtmasse unter 3,5 t bleibt (Anhänger aktuell: 2,7 t, ziel: 1,1 t; Zugfahrzeug: 2,4 t).
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich nicht noch eine Klausel falsch verstehe oder übersehen habe.
Zweitens, auf dem Typenschild der Bremse steht zGM min: 1,9 t max: 2,7 t. Da ich
dazu aber nichts in der StVZO bin ich mir nicht sicher ob das so gilt und ich somit nicht auf 1,1 t ablasten darf.
Zuletzt noch: ist die Grenze von 3,5 t inklusive oder nicht? Also sollte ich den Anhänger lieber auf 1,09 t
zulassen, so dass er UNTER 3,5 t ist oder kann ich genau auf den Grenzwert gehen?
Falls noch jemand was einfällt was ich übersehen haben könnte, bitte meldet euch
Grüße, Martin