Tja, so funktioniert's natürlich. Nun habe ich das Gutachten der DEKRA (Kosten ca. 50 Euronen) und die Eintragung, dass der Trailer die entspr. Ausnahmeverordnung für den 100er-Betrieb erfüllt. Jetzt ohne Angabe eines Leergewichts für das Zugfahrzeug. Nun müsste zukünftig nur noch für Auf- oder Ablastung gelöhnt werden und der Fahrer wird in die Pflicht genommen, das erforderliche Leergewicht des Zugfahrzeugs selbst zu beachten ...
Beiträge von Vollhorst
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Hallo nochmal,
meine Zulassungsstelle hatte mir vorab per Telefon und Mail zugesagt, dass die 100er-Zulassung mit der Herstellerbescheinung und der Ablastung klappt. Vor Ort nach anderthalbstündiger Wartezeit sollte dann die Ablastung auf 550 kg in die Zulassung eingetragen werden und die Bestimmung aus der Herstellerbescheinigung, also Zugfahrzeug mit Leergewicht von 2500 (!) kg. Daraufhin erwiderte ich, dass ich mir ja dann die Ablastung hätte sparen können und bekam vom freundlichen Mitarbeiter die Antwort er sei kein Ingenieur und müsste das Alles gar nicht wissen. Die weitere Diskussion lief dann fest, er wusste nämlich schon mit dem Begriff Ablastung und dem Zweck dieser Maßnahme nichts anzufangen. Nach einem Telefonat mit seinem Vorgesetzten (derjenige mit dem Vorab-Mail- und Telefon-Kontakt) wurde ein weiteres Gutachten gefordert, mit der Angabe des einzutragenden Leergewichts des erforderlichen Zugfahrzeugs (bei zulässigem Gesamtgewicht des Trailers von 550 kg). Mein Einwand, dass man sich das leicht selber ausrechnen könnte und das der Trailer ja technisch gar nicht verändert wurde, hat leider auch wieder nicht zum Ziel geführt.
Nun meine Frage: gibt es einen rechtlichen Hintergrund für ein solches Gutachten und wenn ja nach welcher Verordnung? Und wie viel muss man dafür berappen?Viele Grüße, UH.
PS: wenn ich beim TÜV oder bei der DEKRA nachfrage, wollen die mir alle möglichen Gutachten / Abnahmen machen lassen. Das ist in etwa so also würde ich einen Versicherungsmakler fragen, welche Versicherungen ich unbedingt brauche ...
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Hallo,
würde gerne einen Sachverhalt geklärt wissen. Mittels Suchmaschine habe ich schon Vieles in Erfahrung bringen können, aber eben doch nicht Alles.
Grundlagen:
1. Ich besitze einen Trailer mit zulässigem Gesamtgewicht von 750 kg, Alter: 2 Jahre
2. Vom Hersteller habe ich eine Bestätigung, dass eine 100-km/h-Zulassung bei Zugfahrzeugen mit ABV und einem Leergewicht von 2500 kg möglich ist und der Hänger die entsprechenden Voraussetzungen der Ausnahmeverordnung erfüllt
3. Mein aktuelles Zugfahrzeug wiegt leer lt. Zulassung 1850 kg, deshalb möchte ich den Trailer (Leergewicht: 220 kg) auf 550 kg zulässiges Gesamtgewicht ablasten (die Zuladung von 330 kg reicht für mein Boot locker), dabei erfolgt keine technische Änderung des TrailersNun zur Frage: benötige ich nach der Ablastung noch ein weiteres Gutachten für eine 100er-Zulassung oder reicht die Bestätigung des Herstellers, dass der Trailer für einen 100er-Betrieb grundsätzlich geeignet ist? Durch die Ablastung wurde ja keine technische Änderung an dem Trailer vorgenommen.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße, UH.