Stützlast: daran dachte ich schon - und habe auch gerechnet.
1. der Schwerpunkt der Boote liegt etwa 50 cm VOR der Hinterachse.
-->> keine Verminderung der Stützlast.
2. der Aufbau wiegt etwa 110 kg - der Schwerpunkt liegt ebenfalls VOR der Hinterachse - auch bei ausgezogenem Popo..
-->> keine Verminderung der Stützlast.
3. die Staukisten werden Spanngurte, Seile und anderes "Kleinmaterial" enthalten - also keine "schweren Teile".
Ich werde aber auf jeden Fall die weiternen Anbauteile (Bootshalter, -schalen und Senkrechtstützen) auch noch montieren, dann die Boote auflegen, die Boxen bestücken und dann mal mit der Federwage vorne die Aufliegelast messen.
Bei Bedarf kann ich vorne auf der Deichsel noch Gewicht anschrauben, zum Beispiel ein Ersatzrad.
Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen für ihre konstruktiven Beiträge zu bedanken.
Der nächste Schritt wird dann sein, zu sehen, ob ich eine 100 km/h- Zulassung bekommen kann.
Der ursprüngliche Trailer hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 350 kg, sein Eigengewicht war 60 kg, meine Aufbauten wiegen 110 kg - bleiben mir noch als Nutzlast 180 kg - das langt dicke für meine Boote und das Zubehör!
Wenn ich recht weiß ist die Regel bei ungebremsten Hängern:
LZF x Faktor = zul. GGW
LZF: Leermasse Zugfahrzeug
Faktor: 0,3
zul. GGW: zulässiges Gesamtgewicht des Hängers für 100km/h -Zulassung.
in meinem Fall hat das kleinere Zugfahrzeug es Masse von 1700 kg, das andere von 2000 kg, also sollte das ausreichend sein.
Was ich NICHT weiß: irgend jemand erzählte was von Stoßdämpfern, die notwenig seien.
Brauche ich die IMMER, oder werden die nur bei den gebremsten Hängern benötig?
Ich bin sicher, das weiß jemand hier!