Beiträge von Neptun45

    Danke Georg - das ist eine gute Nachricht.


    Ich habe, als ich den Trailer erworben habe (vor 2 Jahren), eine neue Bereifung beschafft.
    Der Geschwindigkeitsindex ist M (=130 km/h) und die Tragkraft liegt weit über dem geforderten Wert.


    Dann kann ich also, wie es aussieht, mit dem Hänger so zum TÜV marschieren und das eintragen lassen.
    SUPER!

    Stützlast: daran dachte ich schon - und habe auch gerechnet.
    1. der Schwerpunkt der Boote liegt etwa 50 cm VOR der Hinterachse.
    -->> keine Verminderung der Stützlast.
    2. der Aufbau wiegt etwa 110 kg - der Schwerpunkt liegt ebenfalls VOR der Hinterachse - auch bei ausgezogenem Popo..
    -->> keine Verminderung der Stützlast.
    3. die Staukisten werden Spanngurte, Seile und anderes "Kleinmaterial" enthalten - also keine "schweren Teile".



    Ich werde aber auf jeden Fall die weiternen Anbauteile (Bootshalter, -schalen und Senkrechtstützen) auch noch montieren, dann die Boote auflegen, die Boxen bestücken und dann mal mit der Federwage vorne die Aufliegelast messen.
    Bei Bedarf kann ich vorne auf der Deichsel noch Gewicht anschrauben, zum Beispiel ein Ersatzrad.


    Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen für ihre konstruktiven Beiträge zu bedanken.


    Der nächste Schritt wird dann sein, zu sehen, ob ich eine 100 km/h- Zulassung bekommen kann.
    Der ursprüngliche Trailer hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 350 kg, sein Eigengewicht war 60 kg, meine Aufbauten wiegen 110 kg - bleiben mir noch als Nutzlast 180 kg - das langt dicke für meine Boote und das Zubehör!


    Wenn ich recht weiß ist die Regel bei ungebremsten Hängern:
    LZF x Faktor = zul. GGW


    LZF: Leermasse Zugfahrzeug
    Faktor: 0,3
    zul. GGW: zulässiges Gesamtgewicht des Hängers für 100km/h -Zulassung.


    in meinem Fall hat das kleinere Zugfahrzeug es Masse von 1700 kg, das andere von 2000 kg, also sollte das ausreichend sein.
    Was ich NICHT weiß: irgend jemand erzählte was von Stoßdämpfern, die notwenig seien.


    Brauche ich die IMMER, oder werden die nur bei den gebremsten Hängern benötig?
    Ich bin sicher, das weiß jemand hier!

    So – nun versuche ich mal die entsprechenden Bilder hochzuladen.
    Bild 1: so sah der kleine Trailer mal aus.
    01 ursprüngliche Ansicht 01.jpg
    Bild 2: die Frontansicht – der originale Unterbau ist klar zu erkennen.
    02 Frontansicht.jpg
    Bild 3: Heckansicht – gut zu erkennen die Thule-Systemträger.
    03 Heckansicht 01.jpg
    Bild 4: Seitenansicht – die hohe Seitenblende zur besseren Erkennbarkeit.
    04 Seitenansicht.jpg
    Bild 5: Heckleuchten werden über ein Standard-Spiralkabel versorgt.
    05 Spiralkabel eingezogen.jpg
    Bild 6: Ansicht von schräg hinten – unten erkennbar Zarges-Boxen für Spannmaterial.
    06 schräg hinten.jpg
    Bild 7. Seitenansicht mit ausgezogenem Popo . bei Booten von 5,5m Länge brauche ich keine Fahne mehr!.
    07 Popo ausgezogen.jpg
    Anmerkung: Das Gewicht des Aufbaus mindert die Einsatzfähigkeit nicht, da die zu transportierenden Boote je nach Art nur 20 bis 40 kg auf die Waage bringen.

    sodele - dank eurer Hilfe ist der "aufgemotze" Hänger nun klar für den Einsatz.
    Ich muss mal nachsehen, wie ich hier Bilder einstellen kann, dann werde ich das Ergebnis mal zeigen.


    Ich habe mich auch strikt an die Angaben des freundlichen TÜVlers gehalten - am ursprünglichen Rahmen wurde nichts verändert - alle Aufbauten sind mit U-Schrauben montiert!

    Nutzung als Sportgeräteanhänger

    Zurzeit baue ich einen alten Bootstrailer um. (Grünes Kennzeichen!) Dieser wurde früher für einen anderen Bootstyp benutzt, ich möchte ihn nun für Kajaks und Canadier einsetzen. Deshalb verpasse ich ihm Systemträger aus Vierkantrohr, damit passt auch das einschlägige Transportzubehör aus dem Paddelsport.



    Nun bietet sich an, zusätzlich einen Fahrradträger zu montieren, dann hat man weniger Probleme bei Rückholungen nach einer Paddeltour auf einem Fluss. (Man stellt das Fahrrad am Zielort ab, und kann damit nach der Tour das Gespann (Auto und Trailer) wieder abholen!)

    Außerdem möchte ich zwei abschließbare Boxen montieren, dann habe ich einen Aufbewahrungsort für Spanngurte, Seile und weiteres Paddelzubehör.

    Ist mit einer dieser Maßnahmen das grüne Kennzeichen gefährdet? Alle An- und Umbauten dienen ausschließlich dem Sport, daher habe ich da seither keine Probleme gesehen!

    Ich bin mal auf Eure Einschätzungen gespannt!
    Wilhelm

    Danke Mani, das ist doch schon mal eine ganze Menge.


    Unklar ist mir noch die "Seitenansicht".
    Ohne weitere Maßnahmen sieht man von der Seite dann -ohne Boot- den alten Trailerunterbau und dann 35 cm darüber ein Vierkantrohr (40 x40).
    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei "schmalen Seitenansichten" (Dachlatten, Bretter flach) besondere Maßnahmen ergriffen werden müßten um sie besser sichtbar zu machen. So könnte ich zum Beispiel eine 10 .... 15 cm breite Siebdruckplatte auf der ganzen Länge anbringen, das würde die "Erkennbarkeit" erheblich steigern.

    Hallo, ich möchte einen kleinen Bootstrailer (Rulei 350) so umrüsten, dass ich Kajak und Canadier transportieren kann. (Pro Boot unter 40 kg)
    Der TÜV sagte mir, ich dürfe alles machen, nur nicht am Original-Chassis Schweißarbeiten durchführen. Also werden alle Aufbauten über U-Bügel-Schrauben geklemmt. (So sind auch die jetzigen Auflagen befestigt!)

    Ich stelle mir einen Rahmen aus Vierkantrohr (40 x 40) vor, der seitlich über den Radkästen liegt, auf dem ich dann Systemträger (z.B. Thule) montieren kann. Auf diese Weise kann ich all die Zubehörteile aus dem Bootssport einsetzen.



    Was muss ich besonders beachten?



    Der Anhänger ist maximal 1450 mm breit – (Maß über die Radkästen.)
    Montieren möchte ich Systemträger mit 1500mm. (Der Platz ZWISCHEN den Radkästen ist zu gering!)
    Über den Radkästen wäre dann ein Vierkantrohr (40 x 40 mm) auf einer Länge von 2400 mm. (Dahinter kommt dann der „ausziehbare Hintern“ mit Schlussleuchten und Nummernschild. Dieses Teil wird nur ausgezogen, wenn Boote auf dem Trailer sind – dadurch entfällt die „rote Fahne“.

    Fragen:


    Wie weit darf ich das Maß der Radkästen (breiteste Stelle des Trailers) überschreiten. Und was muss ich dafür vorsehen?
    Wie muss ich das Vierkantrohr beplanken, dass es „optisch breit“ genug ist – von der Seitenansicht her. (Denkbar wäre aufschrauben eines passenden Bretts – bzw. Siebdruckplatte.).



    Bekannt ist: Die Schlussleuchten müssen so montiert sein, dass sie nicht weiter als 400 mm von der breitesten Stelle noch ihnen reichen. Muss ich vorne irgendwelche Lichter anbringen? Geplant sind Reflektoren (vorne weiß, seitlich gelb) aber keine „aktive Beleuchtung“ vorne.
    Noch zur Info: Die längsten Boote, die transportiert werden sollen, sind 5,5 Meter.


    Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!