Beiträge von Jay

    ...Sehr merkwürdig, anfangs lese ich hier das Geschreie von Rechtssicherheit, dann später "soll" ein Versicherungskaufmann das Geometrie gebende Teil einer Deichsel und das wesentliche Teil der Bremsanlage (die AE) selber austauschen...


    Vooooooorsichtig mit solchen Aussagen - da machst du dich ganz schnell unbeliebt!

    Bischoff ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
    Jay ist Versicherungskaufmann

    Datt muss man schon differenzieren! :police:

    :ironie::warnurspass:

    Ich kanns net genau bestätigen, aber könnte auch nach Ablauf des auf den Schadentag folgenden Jahres sein - also:

    Schadentag 1. Januar 2014 - Fristende 31.12.2015 ==> fast 2 Jahre
    Schadentag 1. Juni 2014 - Fristende 31.12.2015 ==> 1,5 Jahre
    Schadentag 31. Dezember 2014 - Fristende 31.12.2015 ==> nur 1 Jahr

    Aber beschwören kann ich das net ;)

    ...Macht er die Reparatur selbst, hat er kein Anrecht auf die MwSt., die wird seitens der Versicherung nur dann gezahlt, wenn auch tatsächlich eine Reparatur in einer Fachwerkstatt statt findet...

    Eine kleine Einschränkung zur Ergänzung: Alles, was eine Rechnung mit MwSt. hat, kann auch bezahlt werden. Die Komplett-Reparatur in der Fachwerkstatt mit Rechnung mit MwSt. auf Teile und Arbeit wird natürlich komplett übernommen, das selbstständige Zurückbiegen und ausbeulen daheim hat keine MwSt., also kann sie nicht erstattet werden, das ist klar. ABER: Werden Teile mit Rechnung mit MwSt. gekauft, diese dann aber selbst eingebaut, dann wird natürlich auch die MwSt. der gekauften Teile erstattet.

    Im Beispiel hier wäre also theoretisch denkbar: Der Deichselholm wird mit Rechnung und MwSt. neu gekauft, aber selbst eingebaut ==> Erstattung der MwSt. des Deichselholms

    Grad in nem Funny-Fail-Video gesehen.... (daher leider auch die schlechte Quali)

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    Auch irgendwie süß. Der kleine im E-Auto fährt Papa aufm Anhänger spazieren :)

    ....Ich finde das indirekte System auf jeden Fall preiswerter - auch auf Dauer. Da hier keine teuren Sensoren anfallen....

    Ich finde ja das garnicht-System am Besten. Hat mich einmalig ca. 30 Euro gekostet. Passt auf alle Autos, muss nicht angelernt werden, funktioniert ganz ohne Batterie und sagt mir sogar schon den Luftdruck, wenn die Reifen noch garnicht am Auto sind, sondern noch in der Garage liegen :)

    Ja mit dieser Abstützung würden weder Tüff, noch Rennleitung da was zu meckern haben - aber so wie es jetzt ist, geht's nicht.

    Im Falle vom Rasentraktor würde ich den dann idealerweise rückwärts aufladen - so hast du den leichten Grasfangkorb nach vorne, wo er nicht viel Stützlast verändert und die schweren Teile wie Motor, Getriebe und Mähwerk dicht an bzw. auf der Achse - dann könnte es sogar mit der Stützlast am PKW klappen, müsstest mal ausprobieren.

    Bei Ladung = Holz und Traktor vorn dran gehe ich mal von nem richtigen Traktor mit Kugel auf der Ackerschiene aus? Da spielt die Stützlast dann ja auch wieder keine so große Rolle, zumindest am Traktor. Sehr viel zu viel Stützlast solltest da aber auch nicht draufpacken - denn die Deichsel ist da auch nicht drauf aufgelegt.


    Alternative wäre hier noch: Anhänger nach hinten verlängern, so dass die Achse (bzw. die Mitte der Radmittelpunkte) ca. 10-15cm hinter der Kastenmitte liegen. Dann ist die Stützlast auch wieder relativ im Lot und du hast auch genug Platz um den Rasentraktor auch vorwärts mit passender Stützlast aufzuladen.

    Wie meinen? Biertischgarnituren, das passende Bier dazu und trotzdem noch 6 ausreichend große Sitzplätze vorhanden :D

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    Nur die Parkplatzsuche is net ohne - die Vorderräder stehen schon an der Bordsteinkante an :tongue::angel:

    Zum Anhänger haben ja andere schon was gesagt, daher komm ich nur auf zwei ganz andere Punkte zurück:

    Führerschein/Auto
    Ich habe einen ganz normalen PKW-Führerschein. Mit einem "normalen" Auto von 2t kann ich also ca. 1,5t ziehen.

    Soweit die Theorie. 3,5t darf dein Führerschein, das ist richtig. Aber was dein Auto genau darf, musst du in den Papieren nachsehen - in der Zulassungsbescheinigung Teil I. (früher: Fahrzeugschein) steht unter O.1 die ungebremste und unter O.2 die gebremste Anhängelast des Fahrzeugs.

    Der Gedanke ist auch, dass ich den Hänger in 2-3 Jahren wieder verkaufe, wenn ich ihn außerhalb des Baus und Umzugs zu wenig nutze.

    DAS kannst eigentlich auch gleich schonmal vergessen - wenn der Anhänger da ist, dann nutzt du ihn auch, versprochen!