Beiträge von Jay

    Hmmmm, also erstmal vorweg: Offiziell darfst du mit 7poliger Anhängerdose keinen Fahrradträger benutzen! Im Gegensatz zum Anhänger muss der Fahrradträger (oder jeder andere Lastenträger) nämlich ALLE Leuchtenbestandteile des Autos wiederholen - und da du im 7er keinen Rückfahrscheinwerfer hast, ist das offiziell nicht erlaubt. (Ich sage meine Meinung dazu nicht, ich sage nur die Vorschrift!)

    So ein Adapter ist aber doch schnell selbst gebaut - Stecker, ein bisschen Kabel und ne Steckdose. Oder kauf dir gleich ne 13er Dose und bau die am Auto an (habe ich auch vor, weil mir die Adapterstöpselei aufn Geist geht). Brauchst ja grundsätzlich nur ein Kabel vom Rückfahrscheinwerfer zusätzlich ziehen.

    Hallo Seegurke, wir helfen gerne, aber wenn ich dir sage, mein Auto ist blau, muss ich Diesel oder Benzin tanken, dann wirst du mir auch nicht antworten können, oder?

    Bitte gib uns doch ein paar mehr Infos, um was für einen Anhänger handelt es sich genau? Gerne auch Fotos vom Anhänger und ein Bild vom Fahrzeugschein!

    Ja, das Hausrecht hat leider trotz allem Bestand - da kannst du nicht dagegen klagen.

    Ich bin Asthmatiker, trage auch nur sehr ungern eine Maske, weil ich sehr schnell merke, wie mir im wahrsten Sinne des Wortes die Luft ausgeht. Für Post, Tankstelle oder eben kurz zum Bäcker reichts, aber den Wocheneinkauf würde ich nicht durchhalten. Ich habe mir auch meine Gedanken dazu gemacht, habe mir das auch durchgelesen, wie es mit der Befreiung aussieht.

    Ich fand die Aussagen (für Bayern) auf dieser Seite ganz gut aufbereitet: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php (Leider wird die FAQ grad an die gestrige Kabinettssitzung angepasst und ist grad nicht online, sollte aber heute wieder kommen).

    Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln würdest du mit der Bescheinigung wohl durchkommen, vermutlich auch in großen Läden/Ketten, aber kleine Läden müssen hier halt nicht nur an sich, sondern auch an die anderen Kunden denken - und von daher verstehe ich es sogar ein bisschen aus Sicht der Ladenbetreiber. Auch wenn ich es nicht okay finde.

    Also aus einem Koffer nen Kipper machen finde ich jetzt nicht so prickelnd....


    Grundsätzlich kannst du aber einfach einen normalen Kastenanhänger (auch als Kipper) nehmen und da deinen Koffer als Ladung drauf stellen - wenn er entsprechend richtig gesichert ist und werkzeuglos demontierbar, zählt er als Ladung und muss daher auch nicht eingetragen werden. Dein alter Kofferanhänger hört dann aber auf zu existieren, es existiert nur der neue Anhänger!

    Kaputt oder Deckel geklaut??

    Ich bin heut auch mal leicht explodiert: das eine Nachbarskind hat nen Stein übern Zaun geworfen, knapp an uns und den Autos vorbei, das andere Kind hat mit Absicht ne Glasflasche zerdeppert. Nicht die erste, wir haben immer mal wieder Scherben am Zaun, Hund hat auch schon aufgeschnittene Pfoten davon bekommen...:cursing:

    Wenn schon Klugscheiss, dann bitte richtig: es gibt dreierlei: 05er TÜV-Kenmzeichen, 06er Händlerkennzeichen und 07er Oldtimer-Wechselkennzeichen.

    Und dann gibt es natürlich noch die roten Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)


    Aber das hat alles nix mit dem Thema zu tun, daher lassen wir das mal an der Stelle gut sein ;)

    Kurzzeitkennzeichen / 5-Tagesnummer ist AN DER SEITE GELB mit Ablaufdatum der Gültigkeit

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    Rote Nummer / Händlerkennzeichen / Werkstattkennzeichen (hat die Werkstatt) HAT ROTE BUCHSTABEN/ZAHLEN

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    Naja, grundsätzlich versteh ich dich schon, andrerseits kommt es ja nicht so oft vor. Die Fahrten müssen ja auch mit dem Transportweg zusammenpassen. Der Thread hier ist aber doch schonmal ein guter Anfang... Ansonsten gibt es ja immer noch die umgekehrte Variante (dazu könnte man ja auch nen Thread machen): "Ich brauche Transport von xxx nach yyy für zzz". Hat ja irgendwie auch schon einige Male geklappt! ;)