Korrekt, es muss aber nicht extra ein Zugfahrzeug mit 1667kg sein. Ich gehe davon aus, dass das DDR-Motorrad nicht mehr als 240kg wiegt. Es dürfte daher die günstigere Alternative sein, das Gespann einfach beim TÜV vorzustellen.
Beiträge von FloHimself
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Die Sache mit der 100-er Zulassung zuerst: Es ist möglich - unter bestimmten Voraussetzungen. Das wichtigste ist die Leermasse des Zugfahrzeuges. Da gilt Leermasse des Zugfahrzeuges (die in den Papieren eingetragene Leermasse) x 0,3 muss mindestens der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers (in Deinem Fall 500kg) betragen. Da bedeutet, dass Dein Zugfahrzeug mindestens 1667kg eingetragene Leermasse haben muss. Und dann ist die Restriktion des Reifenalters einzuhalten.
Wenn ich die 100kmh-Zulassung richtig verstanden habe, hängt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers vom Zugfahrzeug ab, d.h. es verringert sich ggf. die tatsächlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Nicht andersherum.
Bei dem genannten 500kg Anhänger und einem Zugfahrzeug mit 1200kg Masse:[INDENT]
1200kg * 0.3 = 360kg zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers.[/INDENT]Das würde heißen er dürfte bei einem Eigengewicht des Anhängers von 120kg noch 240kg zuladen.