Ich bin mir nicht sicher, ob es eine "Kannbestimmung" ist. Zumal man laut Tatbestandskatlog der STVZO Strafe zahlen muss, wenn die Parkleuchten oder die Park-Warntafeln nicht vorschriftsmäßig angebracht sind (so steht es zumindest hier http://www.neelix.de/strassenv…assungsordnung/51c-stvzo/).
Ich habs jedenfalls immer dran.