Hallo Zusammen,
ich bin Klaus, von Beruf Sachverständiger für Transport und Logistik mit dem Schwerpunkt Ladungssicherung, Bildung von Ladeeinheiten und Ladeteileinheiten. Bei einigem geschriebenen, auch von den Mitarbeitern der Kontrollbehörden wiedergegebenen stellen sich mir die Fußnägel auf.
Auch ich fahre Motorrad und transportiere dieses auf einem Anhänger (WM-Meyer, gebremst zGM 1300 KG) Mein Motorrad wiegt 279 KG leer. Würde somit auch auf jeden unbebremsten Hänger passen und gehört aber auch zu den schwereren Geräten der Zunft.
Der Gesetzgeber macht zum Thema Ladungssicherung selbst keine genaueren Angaben außer dass er im § 22 StVO auf die anerkannten Regeln der Technik hinweist. Diese sind u. a. in der VDI 2700 niedergeschrieben. Hier ist zu lesen, dass die Ladung nach vorne mit 0,8 G, zu beiden Seiten und nach hinten mit je 0,5 G zu sichern ist.
Dies bedeutet bei meiner Guste (GSX 1100 G, ich gehe immer von 300 KG aus) dass ich 240 KG nach vorne und je 150 KG zu den anderen Seiten sichern muss.
Hierbei helfen mir einige Dinge. Zuerst der Fahrzeugaufbau. Ein Fahrzeugaufbau in dieser Klasse sollte (meiner kann es) 0,3 P also 30 Prozent der Nutzlast (ca. 1000 KG) an Kräften aufnehmen. Dies wären in meinem Fall 300 KG. Da ich, wie die meisten anderen auch ein Stützlastproblem hätte, habe ich mir eine Halterung die wie ein Stiefelknecht aussieht schweißen lassen. Hier schiebe ich die Guste rein und schiebe das alles an die vordere Bordwand. Nun hat der Fahrzeugaufbau die Ladungssicherung nach vorne komplett übernommen (Formschluß). Zur Seite und nach hinten hilft mir die Reibung. Bei Reifengummi auf Siebdruckplatte gehe ich im trockenen Zustand von 0,6 µ aus. Dies wären 60 % der Gewichtskraft der Ladung und somit wäre das Motorrad durch das Aufstellen auf die Ladefläche schon gesichert. Ich will aber die Guste ja heil nach Hause bringen. Also muss ich sie gegen kippen sichern. Im § 22 StVO lässt sich der Gesetzgeber nur folgender Maßen aus: " Die Ladung ... ist gegen umfallen, herabfallen, hin- und herrollen und vermeidbaren Lärm zu sichern." Wenn ich nun mit den Zurrgurten die Ladung auf dem Fahrzeug fixiere, hat der Gesetzeshüter das Problem dass er mir beweisen muss dass dies nicht klappt. Um Ruhe zu haben habe ich mir 4 Zurrpunkte eingebaut. Zurrpunktfestigkeit pro Punkt 400 daN also 400 KG. hier Hänge ich die Gurte ein a: über die untere Gabelbrücke (mind 50% Federweg, eher ein wenig mehr) und b: jeweils am hinteren Halter für das Gepäcksystem. Nun sind für die Vorgaben alle erfüllt und wer so schon einmal einen MA der Rennleitung verzweifelt am Moped hat rütteln sehen, ist beruhigt. Bei Regen sinkt der sogenannte Gleitreibbeiwert auf 0 ab. Da ich aber ja mit einem Gurt über die Gabelbrücke mit einem STF - Wert von 150 daN und 2 Gurten am Gepäcksystem mit einem LC - Wert von je 1500 daN sichere können die Jungs mir auch im Regen gestohlen bleiben. Wichtig ist lediglich die Gurte müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Das Etikett, egal ob blau oder braun, muss lesbar am Gurt sein und er darf in keinem Fall beschädigt (ablegereif) sein. Die Zurrpunkte müssen einwandfrei und dürfen nicht überlastet sein. Also ganz normales getöns. Übrigens transportieren auch die Mitarbeiter des ADAC Pannenmotorräder nach diesem Prinzip. Ich habe mir für meine Seelenruhe noch ein Klettband für die Handbremse gekauft und lege dies zusätzlich noch an.