Selbstverständlich hast du mit deinen 3500kg vollkommen recht, das ist definitiv die Grenze...
Die 3500kg stellt ja auch keiner in Abrede...
die höchstmögliche Obergrenze 3500kg nach Fahrzeugklassendefinition ergeben nachgewogen, nach unserer derzeitigen, nationalen Auffassung von der Bestimmung der tatsächlichen Masse (bei z.b. 100kg Stützlast) 3600kg.
In England z.b. wird das Gewicht des Anhängers nach der Achslast bestimmt. ÜBerschreitungen der Stützlast werden der Achslast zugerechnet.
Dort ist also die gemessene Achslast identisch mit der Anhängelast und identisch mit der Fahrzeugklasse gemäß EG Richtlinie.
Ebenso stimmt die Summenrechnung der Achslasten...
Bei uns stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die tatsächliche Anhängelast hinter einem Fahrzeug ist die tatsächlich vorhandene Achslast des Anhängers, die tatsächliche Masse des Anhängers einzeln betrachtet ist aber die Summe aus Achslasten + Stützlast.
Es gab mal ne Zeit da haben die Ingenieure die Stützlast als Achslast eingetragen um die Rechnung stimmig zu machen...
Wie gesagt:
Die 3500kg Grenze stellt niemand in Abrede, ich zweifle lediglich die Wiegung abgehängt, nur der Anhänger mit Stützrad auf der Waage an, ich vermute dass die Polizei überschreitungen des Gewichtes nach den Achslasten berechnet was m.E. konform zu den EG Richtlinien wäre...
Gruß Thomas