Beiträge von Typ16

    das Urteil gilt immer noch ...



    Das es ungültig ist habe ich ja auch nie behauptet!
    Nur nach EU Richtlinien muss jemand der an Sicherheitsrelevanten Baugruppen (siehe oben) arbeitet entsprechend zertifiziert sein und seine Arbeit auch Dokumentieren muss. Auch ein Händler muss das ...




    Zitat


    mit Hilfe von §8 der HWO und §3 müsste es doch eigentlich möglich sein die Anhänger selbst zu bauen


    Hauptbetrieb ist die Werbung und Vermietung der Anhänger
    Nebenbetrieb ist die Herstellung und Wartung, was ja eindeutig erlaubt ist



    Ja, das geht.
    Aber .... der hergestellte Anhänger muss dann dem Betriebsvermögen zugeführt werden und darf nicht (primär) als Handelsware dienen. Was ja bei "Vermietung" kein Problem darstellt.
    Der Verkauf aus dem Betriebsvermögen ist dann nach der Abschreibungszeit möglich (auch mit Gewinn ;) ).
    EDIT: Wenn der Anhänger als GWG in die Bücher kommt (unterschiedliche Werte verfügbar z.B. 800€ Anschaffungswert), dann wäre ein sofortiger Verkauf aus dem Betriebsvermögen möglicherweise auch drin. ... ??

    Hallo Manni,


    du führst ein Urteil aus 1986 an, welches von der Zeit längst überholt wurde.
    Bei dem Urteil ging es um Kleinreparaturen zum Zwecke der Aufarbeitung von Fahrzeugen. Diese sind und waren immer schon Meisterfrei.
    Reparaturen an Lenkung, Bremsen, Rahmen und sonstigen Sicherheitsrelevanten Bauteilen (z.B. Airbags) sind seit 2003 in der EU nur noch mit speziellen Zertifizierungen möglich. In Deutschland ist das der Meister und die von Patchworker bereits erwähnte spezielle Einweisung (wie im Rest der EU).


    Mit externem Betriebsleiter meinte ich eigentlich einen "Teilzeit Betriebsleiter", der in Abhängigkeit von der Menge der Tätigkeit am Geschäftsbetrieb vorhanden ist. Das müsste eigentlich möglich sein.
    Zumindest habe ich das schon gemacht ohne das die HWK mir einen Strick draus gedreht hat (war aber auch eine Krankeitsvertretung).

    ...
    Mal ein bsp. wenn ein Händler ein Fahrzeug kauft, es Repariert, aufarbeitet und weiter verkauft braucht er keinen Meister.
    ...


    ... Leider benötigt er dafür doch schon einen Meister.
    Denn allein die Werkstatt ist schon Meisterpflichtig.


    Zitat


    Sollte er aber Kunden Fahrzeuge reparieren, braucht dieser wieder ein Meister...


    Das macht keinen Unterschied. Service (bzw. Reparatur / Herstellung) ist in dem Gewerk Meisterpflichtig!


    Aber in Fall 1 kann man um den Meister herum kommen, wenn man nämlich einen Auftrag an ein Unternehmen mit Meister erteilt.


    Ich bin Handwerksmeister und dazu auch noch in der Handwerksrolle eingetragen. Selbst für mein Gewerk benötige ich ein Meister wenn ich Altgeräte kaufe, aufarbeite (oder repariere) und danach wieder verkaufe. Ich habe da leider auch mal "Lehrgeld" bezahlt weil ich der Meinung war dafür keinen Meister zu benötigen (obwohl ich damals schon Meister war .... nur leider nicht in die Handwerksrolle eingetragen).



    Patchworker


    Folgendes:
    Verkaufen darfst du die Anhänger, nur herstellen nicht. Dazu benötigst du einen Meister der für deinen Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist.
    Du musst diesen Meister nicht (unbedingt) angestellt haben, es reicht aus wenn dieser Meister dir vertraut und seinen guten Namen hergibt (für eine entsprechende Beteiligung). Dieser Meister darf aber nicht ein zweites mal für einen Betrieb seine Unterschrift leisten. Da liegt oft aber das Problem.


    Würdest du die Anhänger von einer Firma mit entsprechender Zertifizierung einkaufen und dann weiterverkaufen ist das okay .... Vielleicht gibst da ja eine Möglichkeit für dich das so irgendwie zu regeln .... ;)
    Du verkaufst die unfertige "Rohware" incl. deiner Arbeitszeit (zur Herstellung) an die externe Firma und kaufst den fertigen Anhänger von dieser Firma zurück. Dann kannst du den Anhänger auch Problemlos verkaufen .... Das ist legal. ... ;)

    Hallo zusammen,


    dann will ich meinen "kleinen" auch mal her zeigen


    IMG_0395_800.JPG


    Der Anhänger ist für meine Wünsche genau Richtig. 1120kg Zuladung (benötigt würden nur 950) bei einem zGG von 1500kg.


    Umbauten bisher:
    - Radvorleger fest montiert (ich befördere nur mein Auto)
    - Hinterleger als Rampembefestigung (damit fallen alle Schnellschrauben weg)
    - 50mm Knauf auf dem Reserveradhalter (für Fahrradträger)
    - Seitenbeleuchtung am Heck (bessere Sichtbarkeit im Dunklen)
    - ASK verbaut


    Beladen.jpg


    Nach jetzt gut 4000km bin ich von dem Anhänger jedenfalls begeistert. Fahrstabilität ist 1A.
    Einen ausführlicheren Bericht kann ich gerne einstellen (gibst dafür ein extra Unterforum?).

    ...
    2. - Hängt auch vom Zugfahrzeug ab. Wenn Du keine ESP m. Gespannstabilisierung hast, brauchst Du die ASK zwingend für 100 km/h.


    Seit wann ist eine ASK oder Anhänger ESP beim normalen Anhänger für die 100km/h Zulassung nötig?
    Der Pongratz ist schließlich kein Wohnwagen .... Dort ist eine ASK für die 100km/h Zulassung für den Faktor 1,0 nötig (die alte 0,8er Zulassung kam noch ohne aus).



    Also zu 2


    Nicht nötig, aber sicherlich nicht verkehrt. Bei meinem Pongratz habe ich eine dran gemacht.


    Zitat


    7. - Kommt drauf an ob Du Niederzurren oder Verzurren musst/ willst. Beim Niederzurren reichen zwei gurte an den Hinterrädern. Beim Verzurren musst Du 4 Stück über Kreuz haben.


    Also so pauschal würde ich das nicht sagen!
    Jedenfalls sind zwei Gurte an der Hinterachse (egal ob Niederzurren oder Verzurren) ohne weitere Sicherungsmaßnahmen (Vorleger, Hinterleger je mit seitlicher Sicherung) zu wenig.


    Ich habe mir vier Gurte beim Kauf dazu gegönnt und nutze sie auch an jedem Rad.