das Urteil gilt immer noch ...
Das es ungültig ist habe ich ja auch nie behauptet!
Nur nach EU Richtlinien muss jemand der an Sicherheitsrelevanten Baugruppen (siehe oben) arbeitet entsprechend zertifiziert sein und seine Arbeit auch Dokumentieren muss. Auch ein Händler muss das ...
Zitat
mit Hilfe von §8 der HWO und §3 müsste es doch eigentlich möglich sein die Anhänger selbst zu bauen
Hauptbetrieb ist die Werbung und Vermietung der Anhänger
Nebenbetrieb ist die Herstellung und Wartung, was ja eindeutig erlaubt ist
Ja, das geht.
Aber .... der hergestellte Anhänger muss dann dem Betriebsvermögen zugeführt werden und darf nicht (primär) als Handelsware dienen. Was ja bei "Vermietung" kein Problem darstellt.
Der Verkauf aus dem Betriebsvermögen ist dann nach der Abschreibungszeit möglich (auch mit Gewinn ).
EDIT: Wenn der Anhänger als GWG in die Bücher kommt (unterschiedliche Werte verfügbar z.B. 800€ Anschaffungswert), dann wäre ein sofortiger Verkauf aus dem Betriebsvermögen möglicherweise auch drin. ... ??