Hallo, Danke für die Antwort. Also meine aktuelle AHK hat einen D-Wert von 13,5 kN.
In den Papieren des Patrols ist die technisch zulässige Gesamtmasse (T) von 2,5 Tonnen eingetragen. Mein Hänger hat die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen (R). Anhand der folgenden Rechnungen kann ich den erforderlichen D-Wert (Derf) und die maximal zulässige Anhängerlast ausrechnen (Rmax): http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngerkupplung#D-Wert.
Ich komme in Anbetracht meiner Anhängerkupplung auf eine zulässige Anhängerlast Rmax von 3,061 Tonnen = (13,5*2,5)/(9,81*13,5-13,5) und in Anbetracht einer gewünschten Anhängerlast von 3,5 Tonnen auf einen erforderlichen D-Wert (Derf) von 14,31kN = ((3,5*2,5)/(3,5+2,5))*9,81.
Normalerweise darf die Anhängerlast (3,5T) das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine (2,5T) nicht überschreiten, jedoch gilt bei Geländewagen eine Ausnahme und es wird eine Übersteigung um den Faktor von 1,5 erlaubt, also 2,5t*1,5= 3,75t bzw. max 3,5 Tonnen. Nebenbei bemerkt habe ich eine LKW Zulassung, habe gehört dass ich dann nur 3 Tonnen ziehen darf, weiß da jemand etwas von?
Jetzt steht in den Fahrzeugpapieren des Patrols aber eine technisch zulässige Anhängerlast (Feld O1) von 2,5 Tonnen.
Meine konkreten Fragen sind:
Wie viel Tonnen darf ich denn nun ziehen?
Spielt die Beschreibung im Fahrzeugbrief überhaupt eine Rolle oder nur die Bezeichnung auf der AHK?
Wenn es eine Rolle spielt, kann ich diese Angabe irgendwie ändern lassen und wenn ja wie? Beim Nissanhändler? Beim TÜV?
Und die Kernfrage: Gibt es für den Patrol K260 Anhängerkupplungen mit mehr kN, so dass ich 3,5 Tonnen ziehen kann? Hat jemand vllt. eine Abzugeben oder würde gegen Zuzahlung tauschen?
Danke und viele Grüße,
Tony