Beiträge von chrisrü

    Vielen Dank schon mal allen, der §22 hat mir sehr weitergeholfen. Ja, lange Deichsel ist klar, ist leider nicht sooo häufig... Wenn jemand einen entsprechenden Hänger verkaufen will: nur zu, her mit dem Angebot;-)


    schöne Grüße,
    chris
    PS: ich werde meist 1 Kanadier, regelmäßig 2 auch öfter 1 Kanadier plus 4 Fahrräder, vielleicht auch mal 4 Kanus transportieren...

    Hallo,


    ich möchte gerne einen Kanuanhänger haben, mit dem ich auch das ganze andere Geraffel wie Zelt, Tonnen, Paddel, Westen, evtl Fahrrad,... transportieren kann. Noch habe ich keinen gekauft...
    Dabei stellt leider mein ansonsten sehr familientaugliches Auto eine Einschränkung dar: der Berlingo darf nur 500kg ungebremst und 1100kg gebremst ziehen.
    Der Kanadier, den wir haben, ist etwa 5,30m lang, knapp unter 40kg schwer...


    Nun gäbe es also die Möglichkeit, einen eher seltenen Kanu-Anhänger zu kaufen und mit einer Kiste zu versehen, oder einen häufiger zu bekommenden Anhänger mit offenem Kasten zu kaufen und ihn mit einem Kanugestell (sagen wir mal für 4 Kanus) zu versehen.


    Möglichkeit 1 ist schwierig, weil es die a) selten gibt, b) meist nur in ungebremster 750kg-Version vorhanden und c) kann ich ihn für fast nix anderes Verwenden, wenn keine Kiste dran ist.
    Möglichkeit 2 kommt mir (vor Euren Antworten;-) vielversprechender vor: Angenommen, ich finde einen relativ langen (so ca 4.5m), gebremsten 900-1300kg Anhänger oder einen etwas kürzeren und nehme eine ausziehbare Lichtleiste in kauf, bleibt die Frage nach der Zulässigkeit des Kanugestells.
    Meine Fragen sind also:
    Wann muss ein solches Gestell beim Tüv eingetragen werden und welche Voraussetzungen gäbe es dann zu beachten?
    Wann ist es schlicht Teil der Ladung?
    Ist es schwierig, die verstellbare Lichtleiste eingetragen zu bekommen (3.5m lange Hänger sind deutlich häufiger als 4.5m;-)?
    Fällt Euch sonst was auf, was ich beachten sollte?
    Hier wird sowas ähnliches angeboten, in unbebremst. Wenn ich mir die Bilder ansehe, schätze ich schon von der Länge der Sparren her (sind breiter als die Räder), dass das Gestell nicht zulässig ist. Wäre davon abgesehen die Befestigung mit vier Schrauben ok?


    Vielen Dank für Eure Antworten,
    Chris