Ich habe hier im Moment Fragezeichen im Kopf, ich lese hier das eine 100 Km/h Zulassung ohne Stoßdämpfer nicht zulässig sei. Bei meinem Anhänger Trebbiner 1300Kg Zgg habe ich auch direkt bei der Zulassung eine 100 Km/h Plakette zugeteilt bekommen. Begründung nach EZ 1990 seien alle Anhänger für 100 Km/h zugelassen.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Muss ich bei meinem Anhänger jetzt Stoßdämpfer nachrüsten, weil leider hat er keine.
Dann habe ich mal im Netz geforscht und diese Aussage gefunden:
Beste Voraussetzungen, schnell ans Ziel zu kommen
Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder unserer TÜV-STATIONEN begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Die technischen Voraussetzungen sind:
- Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
- Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach an Ihrer nächsten TÜV-STATION darauf an. Wir beraten Sie gerne.
Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf keinen der folgenden drei Werte überschreiten:
- die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
- die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
- das Produkt aus X ∙ Leergewicht Zugfahrzeug
Für den Faktor X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
ohne hydraulische Stoßdämpfer |
Wohnwagen |
andere Anhänger |
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
- der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.
Mein Zugfahrzeug ist noch eine Woche ein Passat 3c, Bj.2010 und ab nächster Woche ein Caddy Maxi. Beide Fahrzeuge haben eine Gespannstabilisierung. Was auch immer das ist oder besser funktioniert. Kann mir mal einer der Profis sagen ob ich Stoßdämpfer haben muss oder nicht??? Bei Faktor 1,0 wegen Stabilisierung verändert sich das Rechenergebnis ja nicht, also gehe ich jetzt einfach mal davon aus das ich keine bräuchte....
Gruss Sven