aus zulassungsrechtlicher und technicher Sicht - JA ist zulässig!
ABER ebenfalls bedenken - wir kennen ja dein Alter/Führerschein nicht - das Gespann benötigt Fahrerlaubnisklasse BE!
(edit: Oder B96, sollte das Zugfahrzeug wider Erwarten eine zulässige Gesamtmasse (zGm) von maximal 1750 kg haben)
herzlichen Dank! Ich habe noch Klasse 3 deswegen würde das passen. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.