Ähmmm, das leergewicht hat doch nichts (mehr) mit der fahrerlaubnis zu tun, oder? hier gehts doch um die 100er zulassung....
Und ich bin mir sicher, das man einem das nicht anlasten kann, wenn man sich im bereich von bis aufhält... Dann müssten die gesetze geändert werden, und jedes auto muss beim hersteller auf die waage...
... also dürfte ich dann auf der sicheren Seite sein, wenn ich den maximalen Wert als Kalkulationsgrundlage verwende?