Hallo,
bin neu hier und hoffe auf eure Erfahrung...
Habe für einen Kasten Bier einen DDR Eigenbau Anhänger im HP 500 Format bekommen leider fehlen die Papiere.
Hier die Daten: BJ: 1982, GG:500Kg, Hersteller Eigenbau, Maße 1,10m x 1,60m
Ein Anruf bei der Dekra brachte die Info solange Fahrzeugplakette und Rahmennummer vorhanden sind geht eine Wiederinbetriebnahme nach § 21 und so bekomme ich dann auch bei der Zulassungstelle neue Papiere.
Nun meine eigentliche Frage?
Wenn der TüV eh ein Vollgutachten erstellt kann ich den Anhänger dann nicht vorher von 1,60m auf 1,90m verlängern (der TüV kennt ja nicht die alten Maße und ein Eigenbauprodukt hat ja keine Standartmaße).
Oder gibt es für ungebremste Anhänger aus DDR Zeiten ein Maximalmaß?
Die Schweißarbeiten würde ein Metallbauer auführen damit es vernüftig wird !!
Hoffe um eure Erfahrung und viele Infos
Grüße aus dem Spreewald