In der Hoffnung, euch nicht schon wieder mit dem Tread verschreckt zu haben....
Mir ist hinlänglich bekannt, dass es eine Pflicht für die Funktionskontrolle der Blinker am Anhänger existiert. Ich habe auch weniger technische fragen, sondern eher rechtliche.
und zwar würde ich gerne mal wissen, seit wann die Alternative mit dem beschleunigten Blinken eigentlich erlaubt ist. ich bräuchte das als Recherche für meine Website. also wenn es jemand weiß, dann bitte mit Angabe einer Quelle. wäre lieb.
Gruß, Martin
PS: als Oldscool Passastfahrer bin ich übrigens nach wie vor der Ansicht, dass die beste Variante immer noch die zusatzkontrolleuchte ist. denn nur die ist ohne nennenswerten Aufwand in der Lage, den häufigsten Fehler (vergessen den Stecker einzustecken) zu erkennen...