Hallo, war heute bei mir auf der Gemeinde und wollte, weill mich jemand ausehm dorf angeschissen hat beim ordnungsamt, ein Nebengewerbe anmelden. (Anhängerbau). Jetzt sagten die mir das ich Karosseriebaumeister sein müsste um sowas durchzuführen. Ich erklärte dem ordnungsamt auch das ich die hänger für mich privat mache und auch Nicht vorhabe die hänger zu verkaufen (vielleicht irgendwann), da war dann das mit dem Ordnungsamt erledigt. auf dem gewerbe amt sagten sie mir das gleiche wenn ich die hänger nur für mich bau ist das in ordnung und auch wenn ich den hänger irgendwann verkaufe wäre das auch in Ordnung (nur nicht 20 stück im Jahr). aber wenn ich gewerbe anmelden will dann wollen sie einen meisterbrief im karrosseriebau sehen. das raffffff ich nicht. in den Fahrzeugpapieren stehe ich als hersteller drin wenn ich sie privat verkaufe! wenn ich meinen anhänger dann verkaufe und der jenige einen unfall damit macht, komm ich dann hinter schwedische gardinen wenn ich keinen karosseriebaumeister nachweise oder was???????????? Helft mir doch mal bitte!!!!!!!