Grüßt Euch!
Ich bin relativ neu im Anhängerbusiness
Einer günstigen Gelgenheit zu verdanken bin ich in den Besitz eines sehr gut erhaltenen Anhängert der Firma Heinemann gekommen.
Es handelt sich um einen Typ 4214 mit einem zulässigen Geasamtgewicht von 400 Kg.
Nun habe ich mir das gute Stück mal näher betrachtet und bin auf folgendes gestoßen.
Die montierten Räder stimmen offenbar nicht mit dem Kfz Schein überein!
Montiert sind 4Loch felgen der Größe 2,5 x 10 mit der Bereifung 4,00x10!
Im Schein steht aber folgendes drin: Bereifung Größe 5,00-8 4pr !!
Was nun? Der Wagen war so (mit dieser Bereifung) beim TÜV und der hat nichts beanstandet! Und seit wann diese Räder montiert sind konnte mir keiner sagen! Es schleift nichts an...alles ist super freigängig!
Darf ich diese Bereifungskombination bedenkenlos fahren? Muß der Schein geändert werden oder sind die Räder automatisch mit "freigegeben" ?
Es gibt ja auch bei nem PKW eine Sorte die eingetragen ist...aber noch zusätzlich die mit erlaubt sind.
Mir macht das echt Gedanken...denn ich will beim nächsten Tüv keine Schwierigkeiten bekommen....
Weiss jemand mehr zu diesem Thema?
Ich würde mich über Euere Rückmeldungen freuen.
Danke im vorraus Marco