Hallo,
habe mal eine dumme Frage:
Kann man einen Hänger (zulGG1300kg. Auflaufgebr., Deichsel für über 25km/h zugelassen) der bauartbedingt auf 25km/h zugelassen ist, nicht auch als PKW-Hänger mit 80km/k oder 100km/h zulassen, sprich beim TÜV hierfür eine Abnahme erhalten?
Was begrenzt den Hänger auf 25km/h ( "bauartbedingt") und was müsste geändert werden?
Es ist ein Einachs-Pritschenanhänger mit dreiseitig zu öffnenden Bordwänden,
die im geöffneten Zustand durch Verschieben ausgehangen werden können.
Die Zugdeichsel ist höhenverstellbar und kann der Anhängerkupplung am Zugfahrzeug angepaßt werden.Hersteller ist Fahrzeugwerk Guteborn.
Wäre dankbar für jede Information.
Danke!
Gruß
Erich
-
-
Das kann verschiedene Ursachen haben. Vielleicht entspricht die Beleuchtung nicht den Anforderungen, vielleicht sind nur ganz einfache Räder dran, die nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind, vielleicht sinds die Radlager...
Einfach mal zum TÜV hinfahren und fragen. -
Hier vielleicht noch ein Grund:
Hänger für mehr als 25 km/h muß gefedert sein! Als gefedert gilt dabei auch eine Achse mit den häufig verwendeten "Gummielementen" (Weiß nicht wie man die genau nennt)
Würde aber auch sagen, besser mal beim Tüv nachfragen.
Beste Grüße
Frank -