Fahrzeugumriss Kofferanhänger

  • Hi Leute!
    Bei euch findet man ja ne Menge Hilfen und Tipps...
    Eine Antwort habe ich aber leider nicht gefunden.
    Vielleicht ist es ja selbstverständlich für alle, aber ich begreif`s nicht...


    Es ist in sämtlichen Regeln der STVO usw. von einem Fahrzeugumriss die Rede, insbesondere, wenn es um Beleuchtung geht.
    Erläuterungen dazu finde ich aber keine.


    Breite über alles leuchtet ja ein = breiteste stelle des Hängers bzw Wohnwagens ...!
    Aber zählt beim Fahrzeugumriss das gleiche Mass?
    Zählt beim Tieflader Kofferanhänger der zB 1,55 m breite Kofferaufbau als Umriss oder gehören die Kotflügel auch zum Fahrzeugumriss?


    Danke im Voraus


    MFG


    tommy-mh

  • ...
    Breite über alles leuchtet ja ein = breiteste stelle des Hängers bzw Wohnwagens ...!
    Aber zählt beim Fahrzeugumriss das gleiche Mass?
    Zählt beim Tieflader Kofferanhänger der zB 1,55 m breite Kofferaufbau als Umriss oder gehören die Kotflügel auch zum Fahrzeugumriss?


    Außenmaß = breiteste Breite / längste Länge / höchste Höhe
    Nicht nur Aufbau sondern richtig das Ende (wenn die Rückleuchten z.B. noch heraus schauen, dann gehören diese zur Gesamtlänge dazu). Beim WW stehen evtl. auch mal die Positionsleuchten über - auch diese zählen dazu, nicht nur der reine Aufbau.
    !!!! somit auch die Kotflügel !!!!