Hi Leute!
Bei euch findet man ja ne Menge Hilfen und Tipps...
Eine Antwort habe ich aber leider nicht gefunden.
Vielleicht ist es ja selbstverständlich für alle, aber ich begreif`s nicht...
Es ist in sämtlichen Regeln der STVO usw. von einem Fahrzeugumriss die Rede, insbesondere, wenn es um Beleuchtung geht.
Erläuterungen dazu finde ich aber keine.
Breite über alles leuchtet ja ein = breiteste stelle des Hängers bzw Wohnwagens ...!
Aber zählt beim Fahrzeugumriss das gleiche Mass?
Zählt beim Tieflader Kofferanhänger der zB 1,55 m breite Kofferaufbau als Umriss oder gehören die Kotflügel auch zum Fahrzeugumriss?
Danke im Voraus
MFG
tommy-mh