Die Straßenverkehrszulassungsordnung sieht vor, dass an Pkw-Anhängern sogenannte „lichttechnische Einrichtungen“ angebracht sein müssen. Sie schreibt im Folgenden vor, wo genau diese Einrichtungen angebracht werden müssen und wie diese wirken müssen. (§49a ff. StVZO [externer Link]).
Grundsätzlich kann der Pkw-Anhänger mit Einzelleuchten ausgestattet werden. In der Regel findet man an den meisten Anhängern jedoch sogenannte Mehrkammerleuchten oder auch Komplettleuchten. Diese sind üblicherweise mit Blinker, Bremsleuchte, Schlussleuchte, Kennzeichenlicht, Nebelschlussleuchte und optional mit Rückfahrscheinwerfer ausgestattet. Darüber hinaus werden Rückstrahler, Parkbeleuchtung, und Begrenzungslichter eingesetzt, in seltenen Fällen auch Spurhalteleuchten. Die Vorschriften hierzu findet man im (§51 ff. StVZO [externer Link]).
Alle Leuchten am Anhänger werden über einen Stecker (üblich sind Flachstecker oder Bajonettstecker) mit einem Kabelsatz verbunden, der zu einem 7- oder 13-poligen Stecker führt. Dieser ist vorne am Anhänger angebracht und wird vor der Fahrt mit dem Zugfahrzeug verbunden.