Das hat nen gesetzlichen Hintergrund:
ZitatUnter Abschleppen versteht man ausschließlich das Ziehen eines liegengebliebenen Kraftfahrzeuges als kurzfristige Hilfsmaßnahme. Zum Verbinden der beiden Fahrzeuge wird ein Abschleppseil, eine Abschleppstange oder eine Abschleppachse benutzt.
Schlüsselworte sind hier: Kurzfristige Hilfsmaßnahme, meist in Verbindung mit "Gefahrenabwehr" - wenn du z.B. ein liegengebliebenes Fahrzeug von der Straße wegschleppst, beseitigst du ja eine unmittelbare Gefahr (das Auto auf der Straße).
Mit nem Anhänger ziehst du ja was in der Absicht, etwas zu transportieren!
Und außerdem sitzt im abgeschleppten Auto ja jemand drin - es kann selbständig bremsen und lenken!