Beiträge von Jay

    Das hat nen gesetzlichen Hintergrund:


    Zitat

    Unter Abschleppen versteht man ausschließlich das Ziehen eines liegengebliebenen Kraftfahrzeuges als kurzfristige Hilfsmaßnahme. Zum Verbinden der beiden Fahrzeuge wird ein Abschleppseil, eine Abschleppstange oder eine Abschleppachse benutzt.


    Schlüsselworte sind hier: Kurzfristige Hilfsmaßnahme, meist in Verbindung mit "Gefahrenabwehr" - wenn du z.B. ein liegengebliebenes Fahrzeug von der Straße wegschleppst, beseitigst du ja eine unmittelbare Gefahr (das Auto auf der Straße).


    Mit nem Anhänger ziehst du ja was in der Absicht, etwas zu transportieren!


    Und außerdem sitzt im abgeschleppten Auto ja jemand drin - es kann selbständig bremsen und lenken!

    Ah jetzt ja! Dann entschuldige ich mich ganz ausdrücklich, wenn ich dir hier so viel "vor den Latz baller".

    Ich hab jetzt mal kurz gekuckt, bei Ford direkt finde ich für den KA nur einen Elektro-Satz, im Anhängerkupplungsfachhandel finde ich garnichts für den KA! Im Gegensatz, ich fand sogar an mehreren Stellen diese Aussage: "In Deutschland ist die AHK am KA nur für einen Fahrradträger zulässig, es gibt also keine Möglichkeit einen Anhänger mit zunehmen."

    Tut mir leid, aber so wie es aussieht, scheitert es bei dir schon an dieser frühen Stelle! :(



    EDIT: @Anhänger24.de: Nein, der Rameder hat GARNICHTS für den KA, Ford selber nur Elektro-Sätze!
    Ich wollte nur keine "Fremdwerbung" machen, daher hab ich vorher keinen Namen genannt!

    Hast du denn schon ne AHK an deinem KA? Dann muss auch eine Anhängelast da sein - entweder in den Fahrzeugpapieren oder in den Papieren der AHK!


    Aber bei deinem Vorhaben, da könnte es bei deinem Ka aber schon knapp werden! Grad Getränke, Kühlschränke und Grills sind ja jetzt nicht sonderlich leicht! Ein Popcorn- oder Puffreis-Stand wäre da leichter zu realisieren! *Spässle*

    Wieder Ernst: Hast du vor, das gewerblich zu machen? Dann solltest du nämlich erstmal die Rahmenbedingungen bei deiner Gemeinde klären, grad bei Lebensmittelverkäufen gibt es nämlich (teilweise regional unterschiedlich) recht strenge Regelungen. Brauchst du nämlich zum Beispiel zwingend eine Möglichkeit, deine Hände zu waschen (Hygienevorschriften), dann brauchst du schonmal mindestens: Waschbecken, Frischwasser (mit Pumpe) und Abwassertank. Und das ist alles GEWICHT!

    Deine max. zulässige Anhängelast würde sicher etwas helfen - denn ich denke nicht, dass die allzuhoch ist und daher limitiert sich die Auswahl schon wieder etwas.

    Und was willst du denn verkaufen? Ne Würstchenbude wirst du nicht ziehen können, nen kleinen Marktstand vielleicht grad noch! ;)

    Umrechnungsformeln für d-Wert,
    max. Anhängelast und Gesamtgewicht:


    Der d-Wert einer Anhängekupplung ist die Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast.
    Einmal durch eine geeignete Konstruktion bestimmt und geprüft, bleibt er unveränderlich.
    Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte, wobei zu
    beachten ist, dass Chassishersteller und deren Peripherie das Gesamtgewicht eines Zuges begrenzen.


    Mit folgenden Formeln errechnen Sie die gewünschten Werte:


    Berechnung des d-Wertes:
    D = ( G * A * g ) / ( G + A )


    Berechnung der Anhängelast (max.):
    A = ( D * G ) / ( G * g * d )


    Berechnung des Gesamtgewichts:
    G = (D * A ) / ( A* g – d )


    d = d-Wert (=kN)
    A = Anhängelast
    G = Gesamtgewicht
    g = Erdanziehungskraft (9,81)
    Immer mit der gleichen Einheitsgröße rechnen!



    Zur Vereinfachung dieser Berechnungen kann man ein einfaches Programm dazu auch hier runterladen:
    d-Wert Rechner


    Quelle: SVM-Metall.de