Die silber-rote Markierung ist auch zulässig, aber nur wenn es gleichzeitig an Front, Seite und Heck (8fach) montiert ist. Normal dient die straffierte Markierung für Baufahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.
Man kann diese aber auch ganz normal am Hänger anbringen, dann gibt es aber keine Sonderrechte wie bei der 8fach Markierung.
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Kommentare 4
Arnech8788
Sind das Stahlbordwände?
mklb
Ist die Warnmarkierung am Heck des Hängers „zulässig“?
Normal müssten da doch maximal die rot fluoreszierend umrahmten gelben Reflexmarkierungen montiert werden dürfen....
https://www.warntafel.de/warnt…VfhJmuVe1ypBoC8bMQAvD_BwE
hgs01662
Die silber-rote Markierung ist auch zulässig, aber nur wenn es gleichzeitig an Front, Seite und Heck (8fach) montiert ist. Normal dient die straffierte Markierung für Baufahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.
Man kann diese aber auch ganz normal am Hänger anbringen, dann gibt es aber keine Sonderrechte wie bei der 8fach Markierung.
Eduard Fan
Hallo Steffen @xiszone da passen doch bestimmt 4 Hamburger je Seite hin ?....