Zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs

  • Citroen macht das ähnlich.
    Ich habe übrigens Glück: auf meiner Plakette im Motorraum steht ein solches ZZGW, in den Papieren (die sich die Polizei anschauen würde) steht gor nix diesbezüglich.


    Gruß
    NB2


    Für wen soll diese Angabe im Motorraum interesannt sein:kratz:

  • Ich habe leider kein Zuggesamtgewicht finden können.


    Hier mal Ausschnitt vom Fahrzeugschein.


    Leider? Sei froh! Du hast ja sogar noch das faktische "Gegenteil", eine Erhöhung bei 8% Steigung.
    Leider sind viele Hersteller heutzutage zu faul oder ängstlich das auszutesten und freizugeben, deswegen gibt's auch für teuer Geld Gutachten zur Anhängelasterhöhung. Sprinter sind z. B. ab Werk für mindestens 2,8 t ausgelegt, oft für 3,5 t, eingetragen ab Werk wird aber bei Auslieferung ohne AHK immer nur 2 t.:(

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

    Tema(red) Carplatform 4021S - EZ 04/2018

    195er Zehnzöller Ballönchen Fan :)

  • Sorry das ich hier aufwärme, bin mir aber nicht ganz sicher ob ich es richtig verstanden habe.


    Beispiel 1:

    Anhänger: zGG 2500kg (500kg Leergewicht)


    Auto: AHL 2000kg

    STL 100kg

    ZZGG nicht angegeben somit keine Anwendung



    ---> tatsächliche Stützlast 25kg --> maximale Ladung 1525 kg (2000 AHL - 500 LG + 25 STL)

    ---> tatsächliche Stützlast 100kg --> maximale Ladung 1600 kg


    --> tatsächliche Stützlast 25kg --> Ladung 1600kg --> Anhängelast um 85kg überschritten



    Beispiel 2:


    Anhänger: zGG 1500kg (500kg Leergewicht)


    Auto: AHL 2000kg

    STL 100kg

    ZZGG nicht angegeben somit keine Anwendung


    ---> tatsächliche Stützlast 25kg --> maximale Ladung 1000 kg --> sonst zGG Anhänger überschritten

    ---> tatsächliche Stützlast 100kg --> maximale Ladung 1000 kg --> sonst zGG Anhänger überschritten



    Bei allen Beispielen wird davon ausgegangen dass, das zGG des PKW nicht überschritten wurde.

    Werte sind der Einfachheit frei erfunden.



    Hab ich das richtig verstanden?

    Um bei einem "großen" Anhänger mit "kleinem" Auto das Maximum rauszuholen. Muss die zul. Stützlast vom PKW voll ausgeschöpft werden, da nur die tatsächliche Stützlast dem PKW zugerechnet wird?

    Viele Grüße ;)

  • Hab ich das richtig verstanden?

    Um bei einem "großen" Anhänger mit "kleinem" Auto das Maximum rauszuholen. Muss die zul. Stützlast vom PKW voll ausgeschöpft werden, da nur die tatsächliche Stützlast dem PKW zugerechnet wird?

    Ja. :super:


    Ja, auch das ist richtig. Die Stützlast "ausreizen" (vom niedrigsten Wert von Auto, Anhängerkupplung, Kupplungsmaul, Auflaufeinrichtung, Zugdeichsel, Anhänger) ist auch für die Fahrstabilität wichtig.

  • Also, mal etwas einfacher erklärt, ein Beispiel aus der eigenen Praxis:


    Mein Auto hat eine zul. Anhängelast von 2000kg (8%)

    und eine Stützlast von 100kg

    Ich nutze einen Pferdeanhänger mit 2.400kg zul.GG.


    Der Anhänger darf nun tatsächlich 2100kg wiegen, weil dieser abgehängt nicht zu schwer ist und angehängt die Stützlast dem Auto zugerechnet wird.


    (Führerscheinklassen jetzt nicht berücksichtigt!)

  • Auch mal unten in die Papiere schauen. Da steht manchmal ein höherer Wert für Hinterachslast und zulässiges Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb. Mußt halt nach den Kennbuchstaben aufdröseln.

  • Bei meinem verstorbenem Opel war noch 7.1 7.2 erhöht bei Anhängerbetrieb, paßte dann. Bei dir vielleich vergessen beim ausdrucken.?

  • wo ist das Problem?


    Die Achslasten sind halt a paar kg höher als das zgg, ganz normal


    Und bei Anhängerbetrieb kommt noch etwas Stützlast dazu, deshalb darfst da noch mehr haben


    Ich habe zb Achslast en von zusammen 3300kg, und trotzdem nur 2,9t zzg;)


    Beruhigt.


    Gruß Benni

    Ne, so wie ich das sehe ist die Summe der Achslasten geringer als das erhöhte zulässige Gesamtgewicht.

  • Ne, so wie ich das sehe ist die Summe der Achslasten geringer als das erhöhte zulässige Gesamtgewicht.

    Genau, so sehe ich das auch.

    Der Fahrzeughersteller sagt, dass das den gültigen Vorschriften entspricht. Und damit hat er Recht.


    Nur welche Vorschrift ist das?

  • Genau, so sehe ich das auch.

    Der Fahrzeughersteller sagt, dass das den gültigen Vorschriften entspricht. Und damit hat er Recht.


    Nur welche Vorschrift ist das?

    Weiß ich nicht. Zeigt mir nur daß ich gucken muß ob ich die Prämie für die Verkehrsrechtschutz bezahlt habe. Sollen die sich mit Bußgeldstelle und Fahrzeughersteller rumschlagen. Ist teuer genug.:police:

  • Dann beginne ich mal mit der Auflösung:

    Das entscheidende Dokument ist die


    VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSIONvom 12. Dezember 2012


    und darin der Abschnitt


    2.7. Zusätzliche Anforderungen für Fahrzeuge, die einen Anhänger ziehen können
    2.7.1.(...)

    2.7.2. Unbeschadet der Anforderungen von Absatz 2.4 darf die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um höchstens 15 % überschritten werden.

    2.7.2.1. Wird die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um nicht mehr als 15 % überschritten, gelten die Anforderungen von Absatz 5.2 des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommission ( 1 ).


    Hier nun die


    VERORDNUNG (EU) Nr. 458/2011 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2011


    AnHANG II


    Vorschriften für Fahrzeuge hinsichtlich der Montage der Reifen

    (...)

    5.2. Im Falle von Fahrzeugen der Klassen M 1 und N 1 , die für das Ziehen eines Anhängers ausgelegt sind, darf die zusätzliche Belastung an der Verbindungseinrichtung des Anhängers ein Überschreiten der größten zulässigen Tragfähigkeit der hinteren Reifen im Falle von Reifen der Klasse C1 um maximal 15 % verursachen. In diesem Fall muss das Fahrzeughandbuch klare Angaben und Hinweise über die im Anhängerbetrieb zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit (keinesfalls mehr als 100 km/h) und über den Reifendruck (mindestens 20 kPa (0,2 bar) über dem für die normale Verwendung ohne Anhänger empfohlenen Druck) enthalten.


    So, nun müsste alles klar sein.

  • Dann war die Eintragung von Opel wohl nur ein Sevice für die Rennleitung damit die sich nicht blamieren. Mittlerweile dürften sie wohl Zeit genug gehabt haben VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSIONvom 12. Dezember 2012 auswändig zu lernen Welt ist wieder einmal gerettet.

    Ab 2021 Füherschein eingangsvoraussetzung Jurastudium 1.Staatsexamen. Bestand : ab 2022 muß es nachgereicht werden. Positiver Nebeneffekt, die Ladesäulen reichen endlich für alle (die noch einen Lappen haben. Man Man Mann