Sind Heckwarntafeln Viertelmarkierung nach ECE 70.01 (je 285 x 196mm) am Pkw-Anhänger erlaubt?

  • Hallo,


    der Titel sagt schon fast alles: Sind Heckwarntafeln Viertelmarkierung nach ECE 70.01 am Pkw-Anhänger erlaubt?

    Ich würde an meinem 750 kg GG Brenderup gerne 2 Stück davon anbringen.

    Wegen der Maße (285 x 196mm) würden die gut passen.

    Bisher habe ich die aber nur an Lkw-Anhängern gesehen.


    Viele Grüße


    Lutz

  • Hi.

    Die StVO berüht das Thema nicht, hier ist die StVZO maßgebend.


    Genau genommen sind diese Heckmarkierungstafeln Teil der Konturmarkierung, d.h. dürften EIGENTLICH nur an Anhängern ab 751 kg zGm verwendet werden (Klasse O2)

    Allerdings... solltest du damit angehalten werden oder ein Prüfer bei 'ner HU hält sich daran auf... lt. StVZO § 53, Absatz 10, Nummer sind diese auch an "schweren und langen Kraftfahrzeugen und Anhängern" zulässig... muss man halt gut argumentieren können, wie das auf 'nen 750 kg-Hopser zutrifft :bigggrins: :o

    Auf der anderen Seite sollte keiner was sagen, wenn man für MEHR (indirekte) Beleuchtung auch am 750 kg Hopser sorgt...


    § 53 StVZO - Einzelnorm

  • In der StVO heißen die Dinger "lichttechnische Einrichtungen". Was darunter zu verstehen ist, ist dann wieder in der StVZO erklärt. Sind alles sog. "klare Regeln".

  • Das wird wohl in der ECE 70 geregelt.

    Die habe ich im Internet gesucht, scheint streng geheim zu sein, ich habe sie nicht gefunden.