Anhängerkupplung in KFZ-Schein (Zulassungsbescheininung Teil1) eintragen lassen?

  • Hallo Zusammen,


    ich hätte da gerne mal ein Problem...

    Ich habe momentan ein Mazda3 Bj. 2018 an welchem ich 2019 eine AHK von Brink angebaut habe. So weit so problemlos. AHK hat eine E-Nummer braucht nicht eingetragen zu werden, letzte TÜV Prüfung war auch kein Problem. Eigentlich ist alles gut...


    Aber ich möchte mit dem Fahrzeug nach Spanien, genauer auf die Kanaren, umziehen, also auswandern und das Auto da zulassen. Scheinbar halten die Spanier von AHK so viel wie der Teufel vom Weihwasser und legen einem Steine in den Weg wo es nur geht. Die Firma die die Ummeldung machen wird sagte mir schon dass man die AHK in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben muss, dabei aber auf gar keinen Fall ein neueres Datum auf dem KFZ Schein drucken sonst gehen die Behörden davon aus dass ich das Auto nicht lange genug zugelassen hab und dann muss ich die Mehrwertsteuer auf den aktuellen Wert bezahlen. Kann da das Straßenverkehrsamt die Eintragung auf einem "Zusatzblatt" vornehmen? Ich weiß dass manchmal getunte Autos mit vielen Eintragungen mehrere Blätter haben. Aber ob das einfach so gemacht wird? Dabei müsste auch die genaue Seriennummer der AHK mit eingetragen werden.


    Für die Alternative, ein COC der AHK, hat mich der Hersteller an eine spanische FA verwiesen aber da hebe ich noch keine Antwort erhalten. Das COC der AHK in Spanien wird scheinbar für jedes einzelne Fahrzeug generiert, mit VIN und Kennzeichen...


    Schöne harmonisierung in Europa... :rolleyes:


    Vielleicht habt Ihr ja schon Erfahrungen mit Eintragung der AHK und wie ich da am besten vorgehen soll.


    Viele Grüße

    Michael

  • Danke für die Info.


    Inzwischen hat die spanische Firma geantwortet. Das Fahrzeug muss erst zugelassen sein, und damit ein Kennzeichen erhalten bevor die ein COC erstellen können. Um zugelassen zu werden darf aber die AHK nicht dran sein. :kratz::argwohn: Also theoretisch abbauen, zulassen, COC erstellen, anbauen, eintragen lassen.


    Mal schauen ob ich das deutsche COC erhalten kann, das ist ja zumindest nicht "individualisiert". Dann sollte das zulassen mit der AHK dran funktionieren.


    Ich halte euch auf dem laufenden.


    Grüße

    Michael

  • das CoC (Certificate of Conformity) erstellt einzig und allein der Hersteller Deines Fahrzeuges.

    Alles andere ist vielleicht ein Datenblatt.

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o

  • Das COC Papier gibt es höchstens für das KFZ, in diesem Fall nur von Mazda direkt.

    Für eine nachträglich angebaute AHK gibt es höchstens eine ABE vom Hersteller der AHK.

    Grüße aus dem Odenwald

    Christian


    Saris KL 100, Bj 2002 verkauft

    WM Meyer MOT 1025 Bj 02.2013, Verkauft

    DEBON C300 Roadster Bj 12.2020

    STEMA FT 7.5-20-10.1B

  • Vielleicht ist COC der Falsche Begriff, aber gemeint ist ein Dokument welches besagt dass diese AHK mit der E11 55R 019893 Nummer zu dem Fahrzeug passt. Zu diese Nummer muss es ja ein Zertifikat geben. Von mir aus auch erstmal eine ABE.


    Abbauen, zulassen, spanisches Zertifikat kaufen, wieder anbauen und dann eintragen würde wohl funktionieren. Was im Moment dagegen spricht sind die zusätzlichen Kosten die dabei entstehen. Wenn ich keinen anderen Weg finde werde ich den wohl gehen aber ich würde es lieber vermeiden.


    Viele Grüße

    Michael

  • Für eine nachträglich angebaute AHK gibt es höchstens eine ABE vom Hersteller der AHK.


    AHK mit ABE gibt es scon seit Ende der 1990er nicht mehr, die haben i.d.R. eine EG- oder ECE-Teilegehmigung.


    Bei manchen Exoten auch mal eine Einzelbauartgenehmigung, wenn das Auto so selten ist, dass sich eine EG- oder ECE-Homologation nicht lohnt oder bei Fahrzeugen aus Einzelfertigung oder Vollumbau, wo eine genehmigte nicht passt.

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o