Beiträge von bbb12

    Frage mich gerade was die Holländer zu einem Deichselschloss sagen?

    Eines welches auch bei der Fahrt dranbleiben kann....


    Hat da vielleicht jemand Erfahrungen?

    Seit mein voriger Tieflader auf dem Parkplatz von Ikea in Haarlem den Besitzer gewechselt hat, lasse ich das Al-ko Deichselschloss immer drauf, beim Parken und beim Fahren.

    Das mag sein. Private sind bei mir zu 99% draußen, der Rest verschlechtert sich zusehens und extra bezahlen fällt auch aus.

    Achso und aus dem streaming Alter bin ich raus.

    Fernsehen ist für uns recht nebensächlich.

    Das ursprüngliche Thema war ja, was man machen soll wenn man an die Couch gebunden ist wegen Krankheit.


    Lesen!

    Mal eine Frage in die Runde weil es mich interessiert:

    wo parkt ihr auf Rasthöfen/Autobahnparkplätzen mit eurem Gespann?

    Höhenschranken kenne ich eigentlich nicht von Autobahnparkplätzen.


    Auf grossen Rastplätzen gibt es oft noch ein Bereich für Wohnwagengespanne. Sonst bleibt nur der LKW-Bereich. Da findet man oft auch einen Streifen der eh nur teilweise von einem LKW ohne Anhänger genutzt wird. Wenn es passt kann man sich dahinter stellen.

    Geschwindigkeitsrekord auf dem Wasser liegt bei 511 km/h. 1978 aufgestellt, allerdings mit einem Düsentriebwerk.


    Der Rekord (2004) für propellergetriebene Boote liegt tatsächlich bei 355 km/h.


    Bei dem Tempo wäre fliegen aber vermutlich einfacher und effizienter.

    Ist es nicht so, dass ich für eine Nacht mich überall hinstellen darf solange ich außen nichts aufbaue und die Markise nicht rauskurbel?

    Also formal nicht Campe.

    Und das sowohl mit Wohnwagen (wenn er angehängt ist) als auch mit Wohnmobil?

    Ja, auf öffentlichen Parkplätzen dürfen Wohnmobile und -wagen parken, wenn es nicht gerade irgendwie verboten ist.

    Man darf dort zum Zweck der Fahrtunterbrechung auch 1x übernachten. (Sorry, Harald! ^^)


    Es gibt aber auch kommerzielle Wohnmobil-Stellplätze. Je nach Betreiber, werden dort die Wohnwagen geduldet, oder eben nicht.

    Wenn sowohl Du als auch der Vermieter ehrlich sind, wird das in der Tat passen.


    Leider gibt es sowohl unehrliche Vermieter, als auch unehrliche Mieter.


    Und dann gibt es noch Deppen die im Zeitraum zwischen Abgabe und Check ein Fahrzeug beschädigen oder Teile stehlen. Wer haftet dann?

    das steht bei mir nirgends drauf :weglach:


    :hae:


    Keine Ahnung was daran lustig ist.


    Guckst du hier:


    § 76 Übergangsrecht

    9. [...] Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE mehr führen, § 6 Absatz 3 Nummer 6 bleibt unberührt. [...]


    und besser auch hier schauen, denn es handelt sich um eine Straftat, und keine Ordnungswidrigkeit:

    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


    Wenn die Rennleitung hier mitliest, kann man Dir sogar Vorsatz nachweisen.


    Falls seit Deinem 50. schon einige Lenze verstrichen sind, ist es zum einfachen Umschreiben wahrscheinlich auch zu spät. Dann ist eine Fahrprüfung fällig.


    Aber vielleicht ist dir das alles bekannt, Du fährst schon lange keine LKW mehr, und findest es einfach nur lustig so etwas zu schreiben? Sorry, aber Straftaten zu verharmlosen ist nicht lustig. Schon gar nicht wenn man hier als Moderator unterwegs ist.

    ja aber im neuen wollte se ned alles eintragen, kein L, T kein D, also können se den behalten


    Natürlich gibt es für den 2er kein D. Dafür braucht man einen "Personenbeförderungsschein für KOM" nach altem Recht.


    Es gibt aber doch eine Übergangsregelung für Transit- und Spassfahrten mit Omnibussen:

    3 172* Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste


    Was Omnibusse betrifft sollte C mit Schlüsselzahl 172 alles abdecken was man mit dem 2er ohne P-KOM-Schein durfte, oder sehe ich das falsch?

    Ich persönlich sehe den grössten Skandal in den Absprachen zwischen Autoherstellern, Gesetzgeber und Prüfinstituten. Den Messzyklus nach NEFZ und die damit verbundenen Regeln (Sachen wie Spalte abkleben, andere Reifen, Lichtmaschine wegnehmen, usw.) empfinde ich als Betrug am Kunden und an der Umwelt. Die Geschwindigkeiten die nach NEFZ abgedeckt wurden, waren für Deutschland überhaupt nicht representativ. Die erlaubten Temperaturfenster völlig lächerlich. Dass die Hersteller den Rahmen dieses Gesetztes ausnutzten ist offensichtlich. Für mich inakzeptabel, aber völlig im Rahmen des Gesetzes.


    Manchen Herstellern war diese Trickserei aber nicht genug. Illegale Abschaltvorrichtungen unterschiedlichster Art mussten her. Manche wurden dabei erwischt, nicht nur VW. Andere wurden vermutlich nicht erwischt. Fast alle haben sich beeilt auf die eine oder andere Art nachzubessern.


    Nur ein Konzern meinte allerdings über dem Gesetz zu stehen. Schon als längst Beweise auf dem Tisch lagen, tat VW so als ob sie im Recht wären. Bis zum Tag der Einsicht hat es sehr lange gedauert. Zu lange. Deswegen ist VW jetzt der böse Bube, und die anderen nicht.