Unfall mit Anhänger Neuwert erstatten möglich?

  • Hallo,


    erst einmal ein Frohes neues Jahr und ich hoffe das Thema passt hier rein.


    Mir ist heute eine Fahrerin in mein geparkten Hänger gerauscht. Zum Schaden Beleuchtung hinten defekt. Ein paar Nieten gerissen und Bleche verbogen, Stützrad komplett verdreht und Verzinkung am Rahmen beschädigt. Die Fahrerin hatte wohl einen Schlaganfall vor einigen Jahren und war auch ziemlich neben der Spur. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und Zeugen habe ich auch.


    Nun habe ich aber eine Wichtige Frage. Aufgrund der Beschädigten Verzinkung ist eine Reparatur nie in dem Maße zu erreichen wie ab Werk Feuerverzinkt. Für mich stellt das ein Totalschaden dar da der Hänger neu auch nur 1700 Euro gekostet hat.

    Gibt es hier die Möglichkeit von der Versicherung den neuwert zu bekommen? Eine Reparatur wäre evtl. möglich könnte die Kosten vom Neuwert aber übersteigen.


    Ich mache mir nun Sorgen das die Versicherung nach der Faustformeln 20% Wertverlust mit Zulassung und 1% pro Monat ab Zulassung argumentiert. Dann würde ich noch ca 1000 Euro für ein Hänger der 2 Jahre alt ist und im guten Zustand ist.


    Da ich den Hänger oft für meine Imkerei brauche und auch extra passendes Zubehör gefertigt habe wäre das mega ärgerlich. Hat da jemand Erfahrung ?

  • Also ob Totalschaden oder nicht entscheidet ja in erster Linie ein Gutachter, den würde ich als erstes Mal aufsuchen.

    Theoretisch könnte man den Rahmen ja neu Feuerverzinken, muss man ja nur alles abschrauben. Ich gebe dir aber recht, dass man für 1700 € nicht besonders viel Aufwand betreiben kann.


    Was ich nicht verstehe, warum sollte die Versicherung jetzt für einen zwei Jahre alten Anhänger den Neuwert zahlen? Beim Totalschaden (ob wirtschaftlich oder schlicht nicht zu reparieren) bekommst Du den Wiederbeschaffungswert.

    Ob solche Formeln zum Wertverlust aus dem PKW-Bereich auf Anhänger anzuwenden sind, da habe ich starke Zweifel. Aber da kann man ja mit dem Gutachter offen drüber sprechen. Aufpassen schadet da sicher nicht.


    Gruß Niclas

  • Die Formel stammt von Unsimm dem Anhängerhersteller.

    Genau bei der Wiederbeschaffung ist das Problem. Ich hab mir gezielt ein neuen Hänger gekauft das ich weiß was ich habe. So eine "Arbeits Hure" vom Bau will ich mir z.B. gebraucht nicht antun. Dann gibts genau dieses Model gebraucht praktisch nicht. Das macht es mir noch schwerer den gleichen Hänger zu finden.

    Ich hab natürlich aufbauten zur Ladungssicherung Gurte etc direkt für mein Hänger angepasst für meine gängige Ladung.

    Daher hätte ich gerne wieder genau diesen. Da wird nur neukaufen übrig bleiben.


    Hätte ja sein können es gibt bei Hängern und so geringen Werten eine Möglichkeit und jemand hat damit Erfahrung. Ich weiß das ich beim Auto das Recht habe Reparaturen die 20% Netto über dem Wiederbeschaffungswert liegen ausführen zu lassen.


    Macht so ein Gutachten ein normaler KFZ Sachverständiger?

  • Also, ich habe im Oktober einen Unfall mit einem neuen Anhänger gehabt, er war zu dem Zeitpunkt 8 Monate alt. Ein Bagger hat 500 kg aus 2 Meter Höhe in den Anhänger (750kg) fallen lassen und damit verbogen.


    Da mein Anhänger nicht mehr im Serienzustand ist sondern Rückfahrlampen, Seitenmarkierungsleuchten, Umrissleuchten, Beschriftung, Blaue Felgen und Winterräder hat, habe ich deutlich mehr Geld bekommen als ich für ihn bezahlt habe. Das kommt aber auf das Gutachten, also den Gutachter an. Ich habe mit dem DEKRA Mann zusammen gearbeitet, der auch in meiner LKW Werkstatt die Schäden begutachtet.


    Bezahlt habe ich für den Anhänger 800€. War aber Sonderpreis, das geht die Versicherung aber nichts an! Normalerweise würde er 1000€ kosten. Durch die Umrüstungen hat der Gutachter einen Wiederbeschaffungswert von 1525€ ermittelt. Restwert 120€, so habe ich 1405€ von der Versicherung bekommen.


    Repariert hatte ich ihn innerhalb einer Stunde.


    Suche Dir einen Gutachter der Ahnung von Nutzfahrzeugen hat.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Mir ist als ich meinen Anhänger noch relativ neu hatte einer seitlich reingefahren. Hab mir einen Gutachter genommen der meinte Totalschaden weil Reparaturkosten deutlich höher als Neupreis unter anderem war da auch eine neue Verzinkung eingerechnet. Und er meinte bis 3 Monate alter kann er ein Gutachten über den Neuwert schreiben danach nurnoch über den Wiederbeschaffungswert. Allerdings gibt es für Anhänger keine Listen/Programme für diesen Wert deshalb ist das sehr vom Gutachter abhängig.
    In meinem Fall (Anhänger 9 Monate alt) wurden ca. 17% vom (brutto) Neupreis abgezogen. Da ich den Anhänger behalten habe dann noch der Restwert und es gab dann noch ein paar Euro für Auslagen usw. im Endeffekt hab ich ca. 76% (inclusive Restwert des Anhängers) des brutto Neupreise bekommen.

  • Das mit den Umbauten und Zubehör ist ein guter Tipp. Danke dafür das macht mir Mut :)


    Da such ich mir dann ein guten Gutachter falls die Versicherung dumm rum macht.

    Ich hoffe das ich noch die Rechnungen von dem Zubehör finde.

  • Hallo ,


    Leider kann ich mich Mitglied " RS AC 248 " nicht anschliessen. Wer bewusst falsche Angaben zu Neuwert macht , betrügt die Versicherung.......d.h. die Versicherungen reagieren mit Beitragserhöhung und dann sind alle wieder sauer und natürlich soll / darf niemand aus einem Versicherungsfall Gewinn erzielen sondern er soll nur Schadensneutral gestellt werden.


    Aber zum Thema :

    Als Geschädigter steht eine freie Gutachterwahl zu ( am besten eine große Prüforganisation DEKRA , TÜV , o.ä. ) beauftragen . Aber vorher mit der gegnerischen Versicherung absprechen , evtl. reicht der Versicherung ein Kostenvoranschlag .( gerade bei einem KP von 1700 € ) .

    Es gibt eine s.g. Opfergrenze bis zu 30 % über den Wiederbeschaffungswert , hier wollen die meisten Versicherung eine Begründung haben.

    Natürlich müssen für An / Umbauten diverse Rechnungen / Quittungen vorhanden sein . Da der Anhänger 2 Jahre alt ist , wäre im Fall der Wiederbeschaffung ein baugleicher Anhänger möglich und die Versicherung trägt den Umbau.

    Bei Telefonaten bitte Name des Gesprächspartner notieren und Ergebnisse bitte per Mail bestätigen lassen !


    M.f.G Frank Uwe Stefan

  • Leider kann ich mich Mitglied " RS AC 248 " nicht anschliessen. Wer bewusst falsche Angaben zu Neuwert macht , betrügt die Versicherung...

    der Gutachter geht auch vom Listenpreis aus, egal was man selbst bezahlt hat


    man kann ja nicht davon ausgehen das man das gleiche Fahrzeug wieder so günstig bekommt wenn man es bei irgend ner Sonderaktion gekauft hat die es dann nicht mehr gibt

  • der Gutachter geht auch vom Listenpreis aus, egal was man selbst bezahlt hat


    man kann ja nicht davon ausgehen das man das gleiche Fahrzeug wieder so günstig bekommt wenn man es bei irgend ner Sonderaktion gekauft hat die es dann nicht mehr gibt

    Genau so ist es und so sehe ich das auch. Auch bei den LKW Schäden wird vom Bruttolistenpreis ausgegangen und nicht was der Kunde effektiv für den LKW bezahlt hat.


    Der verunfallte Anhänger war der letzte seiner Bauart und wurde zum Supersonderpreis verkauft. Dafür bekommst den jetzt nicht mehr. Und da ich Anspruch auf Ersatz habe, muss vom Bruttolistenpreis ausgegangen werden.

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Danke für die Tipps. Ich werde morgen mal den Halter kontaktieren. Ob er es schon gemeldet hat evtl will er den Schaden ja auch so bezahlen. Geld scheint er zu haben dem großen BMW nach :D dafür steigt seine Versicherung nicht.

    Ansonsten werde ich mal der Versicherung anrufen und fragen was wir hier tun. Quittungen wird schwer das meiste ist selbst gemacht.


    Bei unserem Wasserschaden hat aber eine plausible Auflistung genügt. Da hab ich gesagt ich hab noch Tapete übrig und Farbe. Hab dann einfach Arbeitszeit und Material pauschalen angegeben hat denen gereicht. (waren ca 500€)

  • Danke für die Tipps. Ich werde morgen mal den Halter kontaktieren. Ob er es schon gemeldet hat evtl will er den Schaden ja auch so bezahlen. Geld scheint er zu haben dem großen BMW nach :D dafür steigt seine Versicherung nicht.

    Ansonsten werde ich mal der Versicherung anrufen und fragen was wir hier tun. Quittungen wird schwer das meiste ist selbst gemacht.


    Bei unserem Wasserschaden hat aber eine plausible Auflistung genügt. Da hab ich gesagt ich hab noch Tapete übrig und Farbe. Hab dann einfach Arbeitszeit und Material pauschalen angegeben hat denen gereicht. (waren ca 500€)

    Nunja, eventuell hast du ja Rechnungen von den Teilen die du verbaut hast.

    Wenn man die Online kauft hat man ja meinst ne elektronische Rechnung, sprich, wenn die Papierform nichtmehr auffindbar ist eifnach neu ausdrucken ;)