Leihanhänger bei Abholung defekt - was nun?

  • Moin,


    mal den hypothetischen Fall, ich benötige einen bestimmten Spezialanhänger und reserviere ihn mir zu einem bestimmten Termin, um ihn für etwas Wichtiges zu nutzen.


    Jetzt kommt der große Tag, ich habe mir Urlaub genommen, habe meinetwegen noch finanziellen Aufwand betrieben (vielleicht um ein geeignetes Zugfahrzeug zu besorgen und merke beim Abholen das Anhängers, dass er defekt ist. Wasweissich, Bremsen kaputt oder sowas, was der Verleiher vielleicht merken konnte.


    Habe ich jetzt irgendwelche Ansprüche gegen den Verleiher, weil ich ja (belegbare) Kosten hatte?


    Gruß
    Tali

    nichts hält länger als ein Provisorium

  • Moin.


    Das hängt nicht unerheblich von den AGBs des Vermieters ab.
    Zusätzlich werden die Verträge meist erst bei der Abholung ausgefüllt, also hast du nichts rechtliches in der Hand.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Jupp, seh ich auch so. Im Zweifelsfall kommt der Anhänger ja erst 5min bevor du ihn holst zurück zum Vermieter. Wenn dann da was kaputt ist, kann der Vermieter ja auch nix dafür und hat ja auch gar keine Möglichkeit, den Schaden in 5min zu beheben. ...

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • ich hab mir mal schnell verschiedene AGB reingezogen

    da steht überall fast das gleiche

    der Mieter haftet hierfür, der Mieter haftet dafür, der Vermieter kann Schadenersatz fordern für ......

    und es steht immer, der Vermieter stellt ein einwandfreies verkehrssicheres Fahrzeug zu Verfügung

    aber es steht nirgends was, das der Vermieter haftet wenn er nicht liefern kann

    schätze das wird ein Fall fürs Gericht, wenns soweit kommt

  • Hallo und danke für die Meinungen.


    Es ist in diesem Fall tatsächlich hypothetisch gefragt. Tatsächlich habe ich mir vor einigen Jahren mal einen Trailer geliehen und dabei festgestellt, dass die Beleuchtung nicht funktionierte. Der Chef war nicht da und so habe ich das Ding erstmal mit nach Hause genommen. Schnell war das halb abgerissene Kabel am Stecker als Fehlerquelle ausgemacht und da ich sowas nicht das erste Mal gemacht habe, war er auch recht schnell nachgesetzt und ich konnte den Anhänger nutzen.
    Bei der Rückgabe war der Verleiher von meiner Aktion nicht sehr begeistert, ich hatte allerdings seine Thekenkraft als Zeugin. Von einem Preisnachlass wollte er allerdings nichts wissen.
    Meiner Erinnerung nach habe ich dann aber doch ein oder zwei Euro weniger bezahlt.


    Gruß
    Tali

    nichts hält länger als ein Provisorium

  • In Anbetracht der Elektroreparaturen die ich so gesehen haben wäre ich von der Ansage auch nicht sonderlich erfreut.
    Zumal du ja mit einem als defekt festgestellten Anhänger überhaupt losgefahren bist. Da hätte die Thekenkraft eigentlich schon einschreiten müssen und dich gar nicht erst vom Hof lassen.


    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Naja, kann man so oder auch so sehen. Bei meinem - leider ehemaligen!!! - Anhängerverleih an der Tankstelle kam es durchaus öfters mal vor, dass ich zwar z.B. kaputte Lampen festgestellt habe, dann aber den Anhänger trotzdem mitgenommen habe und dann halt einfach selbst neue Glühlampen eingesetzt habe. Die Mädels an der Kasse konnten da ja eh nix ausrichten und bis der Hausmeister, der sowas sonst immer mit gemacht hat, wieder da wäre... Ich hatte den Anhänger ja nie grundlos gemietet und grad, wenn ich z.B. ein Auto über etliche hundert km transportiere, dann mach ich wegen 20 Cent für ne Lampe net lang rum oder lass deshalb vielleicht den ganzen Transport platzen....

    MfG,
    Jay


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  • Es gibt einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis: viele Vermieter wie Tankstellen verdienen auch deshalb Geld, weil sie sich um die Anhänger wenig kümmern und Mieter z,B. mit defekter Beleuchtung fahren lassen, nach dem Motto es wird schon nichts passieren.


    Repariert der Kunde den Schaden dann selbst, sollte der Vermieter eigentlich dankbar sein, sofern das ordentlich gemacht wird.


    Bezüglich Schadenersatz: da kann es theoretisch gut sein, dass dem Mieter ein Ersatz zusteht, wenn er gar keinen oder nur einen defekten Anhänger bekommt, ein wirksamer Haftungsausschluss des Vermieters ist nur in Grenzen möglich. Leichte Fahrlässigkeit darf er so weit ich weiß jedenfalls von seiner Haftung ausschließen.
    Man müsste seinen Schaden aber beweisen und notfalls klagen - das wird vermutlich kaum jemand machen.


    Wenn ein Mieter einen Anhänger reserviert, dann aber einfach nicht kommt - dann hat der Vermieter evtl. einen Schaden (er hat anderen Kunden abgesagt), auf dem er auch sitzen bleibt. Das ist die andere Seite der Medaille.

  • Zitat

    Wenn ein Mieter einen Anhänger reserviert, dann aber einfach nicht kommt - dann hat der Vermieter evtl. einen Schaden (er hat anderen Kunden abgesagt), auf dem er auch sitzen bleibt. Das ist die andere Seite der Medaille


    das sind aber die Punkte die in den AGB stehen, das lassen sich die Vermieter bezahlen, manche verlangen nur 50% manche den vollen Preis, wenn der Kunde nicht kommt


    oder wenn man ihn zu spät zurück bringt, verlangen sie auch Schadenersatz wenn der nächste Kunde den Anhänger deshalb nicht bekommt


    is halt wieder typisch D, der böse Kunde zahlt immer, der arme Verleiher ist immer der Gute der nichts dafür kann

  • Was machste dann im Normalfall: Kunde ruft an, du hast nur Name und Telefonnummer. Kunde kommt dann einfach nicht.

    Jetzt kann man dem Kunden hinterher telefonieren, aber Geld hat man dann auch keins.

    Bei manchen kann man online reservieren, dann hat man evtl. mehr Daten, aber wenn er nicht freiwillig zahlt wird kaum einer klagen wegen der paar Euro.

    Natürlich sind nicht alle Kunden schlecht.

    Es gibt aber wenig Länder, in denen der Verbraucher so stark geschützt wird wie in D,

  • Zitat

    mal den hypothetischen Fall, ich benötige einen bestimmten Spezialanhänger und reserviere ihn mir zu einem bestimmten Termin, um ihn für etwas Wichtiges zu nutzen.

    wenn der Vermieter Dir den Termin bestätigt hat ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Damit hat er sicherzustellen dass der Mietgegenstand in einem einwandfreiem verkehrsicherem Zustand Dir zur Verfügung steht. Ansonsten ist er zu Schadenersatz verpflichtet. Dabei ist auch zu prüfen ob seine AGB, sofern er sich darauf beruft, wirksam in den Vertrag eingebunden wurden. Die müssen vor Vertragsabschluss dem Kunden bekannt sein. AGB die erst nach dem Vertragsabschluss dem Kunden bekannt werden sind unwirksam und es gelten die gesetzlichen Regelungen. Am besten ist wenn man bei so Sachen einen unabhängigen Zeugen dabei hat.


    Gruss

    Gerd

    "Micro$oft" ist nicht die Antwort, "Micro$oft" ist die Frage - die Antwort ist "nein"


    Humbaur HA 102111KV

    Alpenkreuzer Senior GT

    HP 350.01 (Stema)

  • Zitat

    Am besten ist wenn man bei so Sachen einen unabhängigen Zeugen dabei hat.

    Moin,


    besser als ein unabhängiger Zeuge ist eine Reservierungsbestätigung würde ich sagen ;)


    Gruß
    Tali

    nichts hält länger als ein Provisorium

  • Mann, macht ihr ein riesen Aufriss mit Vertrag und AGBs und und und. Darf der Vermieter...., kaputte Gühlampe, Kabel..., Vermieter verärgert.

    Deutschland eben !


    Bsp. Ich hatte mur mal für eine Woche einen großen Planenhänger geliehen. Am Vortag war das Bugrad kpl. zerstört worden.

    Ich habe den def. Anhänger mitgenommen unterwegs ein neues Bugrad gekauft (identisch) und angebaut. Nach der Woche den Hänger zurück. Vorher hatte ich noch eine neue Planenschnur mit Verschlüssen eingezogen (habe ich immer liegen8o).

    Handschlag, nix beim Vermieter bezahlt und ein Stein im Brett bei ihm.

    So geht's natürlich auch, statt sich gegenseitig mit Paragraphen und Anwalt zu drohen.

    Aber genau diese Mentalität wird abgeschafft. :/

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • ...falls der Vermieter bei solchen Dingen zum Handkuss kommt, braucht man sich nicht wundern dass er das beim vorherigen Mieter nachfordern will/muss.


    Einseitig funkt des ned.... man darf auch davon ausgehen, dass wohl kaum der Vermieter für die Defekte als Verursacher dasteht!

  • Das wird er sicher gemacht haben. Ist aber für mich nicht relevant.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Bei manchen kann man online reservieren, dann hat man evtl. mehr Daten, aber wenn er nicht freiwillig zahlt wird kaum einer klagen wegen der paar Euro

    Er muss nicht klagen.

    Er gibt das einfach weiter an ein Inkassounternehmen.

    Und dann sind aus den paar Mücken schnell mehrere 100, wenn man nicht sofort zahlt. ;)

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Hab mir 1995 einen PKW-Transportanhänger gemietet, als Zugwagen eine Opel Omega B Caravan bekommen - 2 Monate alt keine 3000 km.


    Am Anhänger ging links das Schlusslicht nicht, im Zugwagen brannte die Sicherung durch.

    Kurzschluss bein Anhänger. Vermieter schob es auf den Omega. Erst als ich ihn daraf hinwies, dass er fast neu ist und ohne Anhänger ginge wurde er aktiver. Er könne den Fehler jetzt nicht suchen. Hab dann das Kabel am Stecker abklemmen lassen und bin los.

    Das transportierte Fahrzeug hatte einen Frontschaden, hab dann das Fahrzeug aufgeladen und gesichert.

    Um das Gespann zu beleuchten, hab ich einfach das Standlicht am geladenen Auto eingeschaltet, die rechte Seite und Kennzeichen am Anhänger waren beleuchtet.

  • Tali, es hängt wie bereits gesagt davon ab, was in der Reservierungsbestätigung und - falls mitgeteilt - in der AGB steht.


    Mein persönliches Rechtsverständnis sagt mir, dass der Verleiher sich verpflichtet ein reserviertes Fahrzeug pünktlich und funktionsfähig zur Verfügung zu stellen. Schafft er das nicht, ist er im Grunde für direkte Folgeschäden verantwortlich. Damit meine ich z.B. die Fahrtkosten zur Konkurrenz um dort einen Anhänger abzuholen, oder auch die Differenz zu einem höheren Mietpreis dort. Mir wäre allerdings meine Zeit wirklich zu schade um sowas einzuklagen.


    Ich würde niemals erwarten dass der Vermieter für indirekte Folgeschäden aufkommt, zum Beispiel weil Du deinen Transportauftrag nicht abwickeln kannst, oder Hotelbuchungen verfallen. Das wäre ein Fass ohne Boden. Ich denke das ist mit Flugreisen gut vergleichbar.


    In deinem hypothetischen Fall würde ich den Anhänger einen ganzen oder halben Tag früher abholen, damit ich im Falle des Falles noch reagieren kann. Niemals Sonntags, besser nicht Samstags, und auch nicht gegen Ende der Öffnungszeiten.